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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/76

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von Weimar, 1734), soll derjenige Trompeter oder Hoftrompeter, so darum ersucht und angesprochen wird, sich zuvor bey den Aeltesten oder der ganzen Cameradschafft deswegen von der Cassa jedesmal anmelden, gewisse Conditiones anhören und sich dann darum vergleichen."[1]

Im 18. Jahrhundert, als die Kunst des Trompetenblasens hoch im Ansehen stand, am Dresdner Hofe und beim Militär viel gelernte Trompeter gebraucht wurden, bürgerte sich der Brauch des „Einschreibens“" vor Beginn der Lehrzeit ein. Der Oberhoftrompeter führte ein genaues Verzeichnis der Anwärter (Exspektanten), in das Jünglinge und Knaben aufgenommen wurden, welche Lust und Gaben zur Erlernung der Kunst besaßen. Gewöhnlich geschah dies auf Befehl eines Gönners von hohem Rang (Oberhofmarschall, Oberküchenmeister, Hofmarschall u. a. m.). Ausnahmsweise unterblieb diese Vormerkung bei einigen „auf Ihro Kgl. Maj. allergnädigst mündlichen Befehl“. Der erste Anwärter, der uns genannt wird, war Johann Christian Kleher, dessen Vater Hof- und Feldtrompeter gewesen, eingeschrieben am 22. September 1707 als Heer-Pauker-Scholar, auf Befehl des Herrn Ober-Küchen-Meisters von Reibold, Exzellenz, in die Lehre gekommen den 10. Dezember 1709, freigesprochen den 2. November 1712. Der erste Trompeterscholar, Adam Heinrich Werner, ein Hoftrompeters-Sohn, wurde auf Befehl des Herrn Oberhofmarschalls Graf von Pflug, Exzellenz, am 14. November 1707 eingeschrieben, kam am 14. März 1710 in Warschau in die Lehre und seine Freisprechung geschah am 27. Juli 1712 in Dresden. Bemerkenswert sind noch folgende Scholaren: Gottlob Friedrich Wahl, 19 Jahr alt, ein Sohn David Wahls, des Vaters der 7 musikalischen Söhne, auf Befehl des Oberhofmarschalls Baron von Löwendal als Trompeter-Scholar am 28. Mai 1731 eingeschrieben, aufgenommen am 20. August 1733, freigesprochen am 7. September 1735, „Lehr-Printz“ (d. i. Lehrmeister) der Hoftrompeter Wiminko, „Hannacker“ genannt (vielleicht aus der Hannakei in Mähren stammend). David Wahl, 16 Jahr alt, „dritter Sohn des Vaters der sieben Söhne“, Pauker-Scholar, aufgenommen am 1. November 1733 durch den Pauker Lindenberg in Leipzig, freigesprochen am 15. Dezember 1735 zu Dresden, – „doch hat ihn der Hoff-Pauker Rudolph gelernt“.

Der Brauch des „Einschreibens“ artete im Laufe der Zeit aus, kam es doch vor, daß 10-, ja 8jährige Knaben als Anwärter angemeldet wurden, die dann bis zu 10 Jahren warten mußten, ehe sie in die Lehre aufgenommen werden konnten. Carl Gottfried Frey, „eines Thorschreibers in Wittenberg Sohn“, wurde auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Ersten Hofmarschalls von Schoenberg mit 8 Jahren am 4. Mai 1775 als Trompeter-Scholar eingeschrieben – „soll sich aber vor der Aufdingung persönlich zeigen“ – am


  1. XII. Artikel.