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Seite:Heft12-14VereinGeschichteDresden1896.pdf/305

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und zwar haben damals, nach Angabe der Barbiere, diese selbst zwei ihres „Mittels“ vermocht, sie „auf ihre künfftige fortün oder Verlust“ aufzurichten. Die beiden gerieten darüber mit dem Ratsbader Förster in Streit, der nach seiner Angabe jederzeit Gesellen in den Vorstädten gehalten und durch diese über Menschengedenken die Einwohner derselben „hiesiger (Rats-) Badestube wegen“ in den Häusern habe bedienen lassen; vor dem Wilsdruffer Thor hatte er sogar ein „absonderes Logiament“ – aber keine wirkliche Badestube – zur Ausübung seiner Kunst herrichten lassen und Becken an demselben ausgehängt. Die letzteren muß er infolge eines Urteils der Wittenberger Juristenfakultät abnehmen, da „öffentliche Becken“ nur an einer eigentlichen Badestube angebracht werden dürften. 1694 genehmigt der Kurfürst, dem der Streit zur Entscheidung vorgetragen wird, die Einrichtung der beiden Barbierstuben in der Vorstadt trotz Försters Einwendungen. 1699 bestehen diese Stuben noch. Von der, die vor dem Wilsdruffer Thor lag, wird jetzt angegeben, daß die gesamten Barbiere sie der Reihe nach durch einen Gesellen bestellen ließen. 1695 und 1699 bewarb sich je ein fremder Barbier bei dem Kurfürsten, aber vergeblich, um das Recht, an Stelle einer der beiden Vorstadtstuben eine eigene anlegen zu dürfen[1].

Barettmacher. Bei Verabredung der ersten Artikel 1563 sind drei Dresdner Barettmacher zugegen[2]. 1584 und 1590[3] war nur noch ein Meister ihres Handwerks da. Trinitatis 1653 gab es wieder drei, die den Seite 192 erwähnten Revers ausstellten[4]. Als dann die Lade wirklich nach Dresden zurückkam und alle Meister vor offener Lade einen Eid ablegen mußten, geschah das nur von zwei Dresdnern[5], und das Handwerksbuch[6], das nun begonnen wurde, nennt ebenfalls nur zwei Dresdner Meister. Bei den Verhandlungen, die wegen der von den Nebenladen erstrebten Erweiterung ihrer Rechte in Dresden gehalten werden, erscheinen am 29. Januar 1663 5, am 13. Januar 1665 6 hiesige Meister[7]; 1699 werden 8 gezählt[8]. – Kannengießer. 1578 7,


  1. RA Barb. 17.
  2. Siehe S. 85.
  3. RA Barettm. 4a.
  4. RA Barettm. 4d. 1710.
  5. RA Barettm. 4a. Bl. 24.
  6. RA Lade.
  7. RA Barettm. 4a. Bl. 66 flg.
  8. Das Protokoll über die Beschlüsse am Trinitatisquartal 1686 ist von 12 Meistern unterschrieben. Bei 2 von diesen steht der Wohnort, bei 10 nicht, vielleicht waren dies alle Dresdner (HStA Loc. 13578. Die zur Hauptl. der Parettm. etc. 1688). In Neustadt bei Sebnitz waren damals auch 10 Werkstätten (8 Meister und Witwen).