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Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/20

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seit dem Jahr 1742 ins Stecken, und es entstand darüber zwischen den Häusern Sachsen-Weimar und Meiningen ein Proceß, welcher endlich im Jahr 1787 dahin verglichen wurde, daß Sachsen-Weimar nicht nur die Deputathölzer, sondern auch jährlich den Amtsunterthanen 1525 Klafter Holz und 7621/2 Schock Reißig, den alten Recessen gemäß, fürs künftige abzugeben, nächst dem, in Ansehung des Rückstandes, dem Herrn Herzog zu Sachsen-Meiningen 2000, und den Wasungischen und Sandischen Unterthanen 6000 Stück Carlsd’or als ein Entschädigungs-Quantum auszuzahlen versprach.


5. Amt Frauenbreitungen.

Dieses Amt begreifet meistens die ehemahligen Besitzungen des Klosters Frauen- oder Königsbreitungen, und hat sich erst zur Zeit der Reformation zu seinem jetzigen Umfang und zu seiner gegenwärtigen Verfassung ausgebildet. Die Grafen von Henneberg hatten seit dem Jahr 1301 die Schutzvogtey über dieses Kloster im Besitz, und da es mit seiner Zubehör ohnehin in ihrem Gebiete lag, so waren sie als Schutz- und Landesherren vollkommen berechtiget, dasselbe, bey der Einführung des Lutherthums, zu säcularisiren,