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Seite:Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg Teil 3.pdf/19

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Die einzelnen Höfe und Vorwerke, welche zum Amt Sand gehören, sind 1. der Kohlbachshof, 2. der Roßhof, und 3. Sinnershausen, ein ehemahliges Nonnenkloster, und dermahlen ein adeliches dem Herrn von Hinkeldey zuständiges Gut. Ausserdem trifft man hier folgende Wüstungen an: 1. Allenbach, 2. Allmanns, 3. Berletshausen, 4. Diethaus oder Dieters, (Diethoes) 5. Dörrensolz, 6. Grimms, (Grimaha) 7. Hanberg, 8. Hofrieden, 9. Homberg, 10. Luckershausen, 11. Ratschberg, 12. Reifendorf und 13. Sachsenau.

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Zuletzt müssen wir in Ansehung der beyden combinirten Ämter Wasungen und Sand noch dieses bemerken, daß sämmtliche darin befindliche Waldungen vermöge eines Subdivisionsrecesses vom Jahr 1661 dem Hause Weimar überlassen worden, welches sich dagegen verbindlich gemacht hat, die gewöhnlichen Deputathölzer unentgeltlich, den hiesigen Unterthanen aber die nöthigen Holzbedürfnisse um einen bestimmten Preis, von 3 gr. 6 pf. für die Klafter, abzugeben[1] Diese Holzabgabe gerieth aber


  1. S. die Urkunde in Reinhards Beyträgen II. Th. S. 126.