Heinrich Rantzau: Geschichte des Dithmarscher Krieges | |
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oder lang ihren Angriffen erliegen müssen, stellten sich zwei Fragen zur Erwägung. Sollte man die Feinde durch weitere Niederlagen vollständig unterwerfen oder sollte man sie nach der Uebergabe sofort als Untertanen annehmen. Herzog Adolf, der trotz seiner schweren Verwundung an den Beratungen teilnahm, stimmte für ein mildes Verfahren. Er gab offen seinen Rat dahin ab, daß den Dithmarschern günstige Friedensbedingungen gestellt würden. Seiner Ansicht, die einen Beweis seiner menschenfreundlichen Gesinnung gibt, schlossen sich die Fürsten und alle übrigen Kriegsräte an. Es leuchtete jedem ein, daß keine Vorteile aus einem Lande zu ziehen wären, dessen Einwohner sozusagen bis auf die Wurzel vernichtet würden. Man bedachte, daß bei einer Fortsetzung des Krieges Gräben, Dämme und Deiche zerfallen würden und daß nach gänzlicher Vernichtung der Einwohner die Kriegsobersten und Hauptleute das eroberte Land als Entschädigung beanspruchen würden. Mit einer solchen Bevölkerung war aber weder dem Lande, noch den Fürsten gedient. Nach langer Unterhandlung faßte man die Friedensbedingungen in folgender Weise zusammen: „Die Dithmarscher sollten sich durch den Eid der Treue verbindlich machen, alle Feldzeichen, die einst dem König Johann von Dänemark und seinem Bruder Friedrich von Holstein in der Schlacht bei Hemmingstedt genommen waren, nebst allem noch übrigen Lagergerät aus jener Zeit wieder auszuliefern. Die Kriegskosten, die sich auf ungefähr 600 000 Goldgulden beliefen, sollten sie den Siegern erstatten, da sie die Veranlassung zu dem Kriege gegeben hätten. Die Fürsten nahmen das Recht in Anspruch, drei Burgen oder Festungen nach ihrem Belieben mit Hilfe der Dithmarscher anlegen zu lassen, dagegen die von den Dithmarschern errichteten Festungen und Bollwerke von Grund aus zu zerstören und dem Erdboden gleich zu machen. Zur Unterhaltung der Burgen beschlossen die Fürsten soviel Acker, Wiesen und Wald in der nächsten Umgebung einziehen zu lassen, als nach der Meinung Sachverständiger nötig erscheint. Die Umwohnenden sollten zu Handleistungen und Frohndiensten verpflichtet sein. Die Oberherrschaft des Landes, das Recht auf Jagd, Fischerei und was dahin gehört, nehmen
Heinrich Rantzau: Geschichte des Dithmarscher Krieges. Heider Anzeiger G. m. b. H., Heide 1914, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Dithmarscher_Krieges.djvu/094&oldid=- (Version vom 18.4.2023)