Zum Inhalt springen

Seite:GN.A.110 Gemein-Nachrichten 1765,2.pdf/274

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu uns halten u. nach ihren Umständen so viel genießen, als nach der Gemein-Regel geschehen kan; u. wir wollen uns von Herzen freuen, wenn sie weicher, Marie Magdalenen-haftiger u. attachirter an den Heyland sind, als manche andere Geschwister. Das wird aber gewiß eher erhalten werden, wenn immer noch ein bißgen von dem Denkmaal ihres Falles übrig bleibt.

Was die Ehe-Gatten solcher Personen anlangt; so ist unsre Praxis bisher gewesen, daß sie auch nicht weiter zu den Gemein-Gnaden admittirt werden, als wozu so ein Bruder oder Schwester gelanget, u. wir halten davor, daß es dabey auch verbleibe.

So bald aber durch den Tod eines Theils eine solche Ehe getrennet ist, so ist kein Bedenken, daß der überbleibende, ja selbst der schuldige Theil in integrum restituirt werde, vorausgesezt, daß die Situation seines Herzens ihn dazu qualificiret, u. der Heyland

Empfohlene Zitierweise:
: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 270. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/274&oldid=- (Version vom 29.10.2024)