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Seite:GN.A.110 Gemein-Nachrichten 1765,2.pdf/271

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Seine unschätzbare Näh’ segnet uns zu Land u. See.

3.) Wegen der Readmission dererjenigen, die in der Gemeine AbendMahls-Geschwister gewesen, u. sich nachher in der Welt verheyrathet haben, u. dann um die Restitution bitten, wurde an eine Aeltesten-Conferenz folgendes Schreiben vom Directorio erlaßen, wovon der Extract hiermit allen unsern Aeltesten-Conferenzen communicirt wird:

Wir haben einmüthig vor gut gefunden, daß von der alten einmal vestgesezten u. vom seligen Jünger kurz vor seinem Heimgang, bey Gelegenheit eines eclatanten Exempels, bestätigten u. aufs neue gleichsam testamentlich anbefohlnen Regel, daß diejenigen, die als AbendMahls-Geschwister von der Gemeine abgegangen u. außer der Gemeine vor sich geheyrathet, nicht wieder als ordentliche Brüder-Gemein-Glieder, so lange sie in einer solchen Ehe sind, angenommen werden, in keiner unsrer Gemeinen abgegangen werde.

Empfohlene Zitierweise:
: Gemein-Nachrichten 1765,2. , Herrnhut 1765, Seite 267. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GN.A.110_Gemein-Nachrichten_1765,2.pdf/271&oldid=- (Version vom 29.10.2024)