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Seite:Friedlaender-Kulturhistorische Kriminal-Prozesse-Band 1 (1908).djvu/42

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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1

sie sei auf erpreßten Geständnissen und krassem Aberglauben aufgebaut. Das mittelalterliche Märchen, daß die Juden Christenkinder schlachten, weil sie Christenblut brauchen, sei in nichts zerronnen! Es liege nicht nur nicht der Schatten eines Beweises für die Schuld der Angeklagten vor, die Verhandlung habe sonnenklar ihre volle Unschuld ergeben. Er beantrage aus voller Ueberzeugung die Freisprechung aller Angeklagten. Er habe nicht den leisesten Zweifel, daß der Gerichtshof sich ihm in jeder Beziehung anschließen werde. –

Nach eindringlichen Reden der Verteidiger erkannte der Gerichtshof auf Freisprechung aller Angeklagten und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse zur Last.

Aus Anlaß dieses Urteils fanden in Tisza Eszlar, Nyiregyháza, Preßburg und Budapest arge Judenrevolten statt, die nur unter Aufbietung von Militär unterdrückt werden konnten.

Einige Zeit darauf brachten die ungarischen Antisemiten das angebliche Porträt der Esther Solymosi zu dem internationalen Antisemitenkongreß nach Dresden und stellten es hier gegen 50 Pfennig Eintrittsgeld zur Schau aus. Einige Wochen darauf wurde das Bild nach Berlin gebracht und hier ebenfalls gegen 50 Pfennig Eintrittsgeld öffentlich ausgestellt. Schließlich stellte es sich heraus, daß es das Bild einer ungarischen prostituierten Dirne war.


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Hugo Friedländer: Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre, Band 1. Continent, Berlin 1908, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Kulturhistorische_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1908).djvu/42&oldid=- (Version vom 1.8.2018)