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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 8 (1913).djvu/46

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8
Fürst Bismarck gegen den Universitätsprofessor Dr. Theodor Mommsen

auch auf den Namen des Anklägers ebensowenig Rücksicht nimmt als auf meinen Namen, sondern bei seinem Urteil rein sachliche Gründe walten läßt. – Nach fast einstündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Martius folgendes Urteil: Im Namen des Königs hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Angeklagte freizusprechen und die Kosten des gesamten Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien. Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der erste Passus sich zweifellos nicht auf den Fürsten Bismarck bezieht. Bezüglich des zweiten Passus nimmt der Gerichtshof an, daß in den gebrauchten Ausdrücken und in den Äußerungen an und für sich eine Beleidigung gefunden werden kann, wenn sie gegen Personen gerichtet wären. Der Gerichtshof faßt den Ausdruck „Schwindel“ als gleichbedeutend mit „Schwindelei“ auf. Er ist aber zur Überzeugung gekommen, daß von Personen überhaupt nicht die Rede war, sondern daß der ganze Angriff nur einem System galt, wie dies der Herr Angeklagte auch versichert hat. Daher hat dem Herrn Angeklagten auch das Bewußtsein gefehlt, daß die gebrauchten Ausdrücke auf Personen, und speziell auf den Reichskanzler, bezogen werden könnten. Bezüglich des Schlußpassus, daß Schwindel Schwindel bleibe, ob er mit einem größeren oder geringeren Mäntelchen behangen wird, so hat in diesem der Gerichtshof eine Beleidigung überhaupt nicht zu finden vermocht, wiewohl er annimmt, daß er auf Personen bezogen werden kann. Es liegt nichts Ehrenkränkendes in der Behauptung, daß Schwindel eben Schwindel bleibt, wenn er auch von Personen in die Hand genommen wird. Es mußte daher, wie geschehen, erkannt werden. – Soweit mir erinnerlich, hatte die Staatsanwaltschaft gegen dies freisprechende Urteil keine Revision eingelegt.


Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 8. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_8_(1913).djvu/46&oldid=- (Version vom 31.7.2018)