Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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Buch ist eine Zusammenstellung einer Anzahl technischer Dinge über Fortifikationen und gewährt einen Einblick über die Vorschriften von Festungsneubauten. Das Buch bildet gewissermaßen ein Kompendium für Offiziere und ist nur auf dem Wege der Subskription von dem Hauptmann Wagner persönlich zu beziehen. Selbstverständlich verkauft Hauptmann Wagner das Buch nur an ihm persönlich bekannte oder direkt empfohlene Offiziere als dienstlich sekret zu behandelndes Werk. Wagner kennt jeden einzelnen, der das Buch von ihm gekauft hat, und ist bemüht, es von den Angehörigen verstorbener Offiziere zurückzuerhalten. Die von Hentsch dem Adler gemachten Mitteilungen waren in hohem Maße geeignet, dem Feinde Vorschub zu leisten. Es ist zweifellos, daß der Angeklagte sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewußt gewesen sein muß. In dem bei dem Angeklagten vorgefundenen Wagnerschen Buche sind mehrere Stellen mit Bleistift ausgestrichen. Ich vermute, daß Hentsch die falschen Angaben im Wagner durchstrichen hat, um die genauen Zahlen mitzuteilen. – Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Samter: Der Angeklagte kann hierbei sehr wohl bona fide gehandelt haben, zumal von einer Anzahl anderer Schriftsteller, Bücher über Verpanzerungen und ähnliche Dinge im Buchhandel zu haben sind. – Auf Befragen des Ersten Staatsanwalts Treplin bemerkte Hentsch: Er habe das Buch von Wagner ebenfalls von dem Leutnant Friedrich, der es ihm aus der Bibliothek des Eisenbahnregiments geliehen, erhalten. – Es folgte der Anklagepunkt, betreffend die Überlieferung des Hentsch an Adler, betreffend das Buch: „Die Verwendung des Infanteriegewehres M 71 nebst einer Anleitung zum Distanzeschießen von A. Mieg, königlich bayrischer Major a. D.“ – Vors.: Sie geben zu, den ganzen Inhalt des Buches an Adler übermittelt zu haben? – Hentsch: Ich habe bloß die ersten 114 Seiten, die den ballistischen Teil behandeln, abgeschrieben. Den folgenden Teil, der die Anleitung zum Distanzeschätzen behandelt,
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 34. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/38&oldid=- (Version vom 20.3.2023)