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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/249

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Märzrevolution wurden in Preußen die Spielbanken aufgehoben. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Schluß des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei die Bedingung zu erfüllen, daß ein bedeutender Teil des Reingewinns der Banken zur Bildung eines Kur- und Verschönerungsfonds für die beteiligten Städte gegeben wurde. Ende 1872 wurden die Spielbanken in Baden-Baden, Homburg, Wiesbaden, Ems, Nauheim und Pyrmont geschlossen. Das österreichische Strafgesetzbuch verbietet alle Hasardspiele und bedroht alle Spieler, sowie denjenigen, der in seiner Wohnung spielen läßt, mit Strafe; dem Denunzianten wird Straffreiheit und außerdem ein Drittel der Geldstrafen gewährt. Nach dem deutschen Reichs-Strafgesetzbuch werden diejenigen bestraft, die aus dem Glücksspiel ein Gewerbe machen. Ferner werden die Inhaber eines öffentlichen Versammlungsortes bestraft, welche Glücksspiele gestatten, oder zur Verheimlichung solcher Spiele mitwirken. Bekannte Spielbankorte im Auslande waren Spaa in Belgien und Saxon im Schweizer Kanton Wallis. Jetzt besteht in Europa noch eine große öffentliche Spielbank in Monte Carlo. Trotz gesetzlichen Verbots ist das Glücksspiel und wohl auch das Falschspiel ungemein und zwar in fast allen Gesellschaftskreisen verbreitet. Das Kümmelblättchen, „Meine Tante, deine Tante“ wird in den Vorstadtkneipen der Großstädte, insbesondere von den Bauernfängern noch immer mit Vorliebe gespielt. Es ist geradezu beschämend, daß es in unserem fortgeschrittenen Zeitalter noch immer einer Anzahl Gauner in der deutschen Reichshauptstadt und auch anderen deutschen Großstädten gelingt, ankommende Fremde in ein obskures Vorstadtlokal zu verschleppen und diesen beim Kümmelblättchen- oder beim „Meine Tante, deine Tante“-Spiel die gesamte Barschaft abzunehmen. Diese Gauner, die mit gezeichneten Karten spielen, lassen ihre verschleppten Opfer zunächst

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/249&oldid=- (Version vom 13.8.2024)