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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/240

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

im Lokale sich aufhielten. Es ist zu erwägen, daß das Attentat von Bachmann, Reinsdorf und dem flüchtig gewordenen Weidenmüller lange vorher geplant worden ist, und zwar sollte es unternommen werden, weil in jenem Lokale die besitzenden Klassen verkehren. Hieraus, aber auch aus dem ferneren Umstande, daß Bachmann längere Zeit im Lokale gesessen, ehe er das Attentat vollführte, geht hervor, daß er mit voller Überlegung gehandelt hat. Es ist des weiteren zu erwägen, daß Bachmann ein hervorragendes Mitglied der Anarchistenpartei war, daß noch bei seiner Verhaftung mehrere Exemplare der „Freiheit“ bei ihm gefunden wurden, ein Blatt, das in wildester Sprache die Propaganda der Tat empfiehlt, Dynamitattentate glorifiziert und über die Handhabung des Dynamits technische Vorschläge gibt. Dem Leser eines solchen Blattes konnte mithin die Wirkung des Dynamits nicht unbekannt sein. Der Gerichtshof ist daher der Ansicht, daß Bachmann nicht bloß wegen Brandstiftung im Sinne des § 306 al. 3 und § 311 des Strafgesetzbuches, sondern auch wegen versuchten Mordes zu bestrafen ist. Hierbei ist in Betracht zu ziehen, daß der Mordversuch nicht gegen einen einzelnen Menschen, sondern gegen eine größere Volksmenge begangen ist und daß er begangen war aus Haß gegen die besitzenden Klassen. Der Gerichtshof erblickt daher in der Handlungsweise des Bachmann eine ehrlose Gesinnung und hat deshalb neben einer zehnjährigen Zuchthausstrafe auf 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht erkannt. Zweifellos steht nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme fest, daß Reinsdorf den Bachmann zu der Tat angestiftet hat. Der Anstifter ist gleich dem Täter zu bestrafen, es ist deshalb wegen dieses Vergehens gegen Reinsdorf eine 15jährige Zuchthausstrafe, 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht erkannt worden. Ich komme nun zu dem Attentate auf dem Niederwald. Rupsch und Küchler sind beschuldigt, hierbei als Täter, Reinsdorf als Anstifter gewirkt zu haben. Schon am

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/240&oldid=- (Version vom 24.7.2024)