Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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welchen Schwierigkeiten die Angeklagten das Geld zusammenbrachten. Es ist ferner zu erwägen, daß auch Söhngen und Rheinbach der anarchistischen Partei angehören. Ich halte damit die Anklage für vorläufig genügend begründet und komme nun zu den Strafanträgen. Gegen Reinsdorf ist der Tatbestand der Anstiftung zum Hochverrat, zum Mordversuch und zur Brandstiftung erwiesen, und zwar zum Hochverrat im Sinne des § 80 des Strafgesetzbuches. Ich beantrage gegen Reinsdorf die Todesstrafe, 15 Jahre Zuchthaus, Ehrverlust und Polizeiaufsicht. Rupsch und Küchler sind zu bestrafen wegen Hochverrats, versuchten Mordes und Brandstiftung. Ich beantrage gegen beide: die Todesstrafe, 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Bachmann wegen versuchten Mordes und Brandstiftung 12 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Holzhauer wegen Beihilfe zum Hochverrat 10 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Söhngen und Rheinbach wegen Beihilfe zum Hochverrat je 5 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Polizeiaufsicht, gegen Töllner beantrage ich aus den bereits angeführten Gründen die Freisprechung. – Vert. Rechtsanwalt Dr. Thomsen (für Rupsch): Wenn ich mich meiner gesetzlichen Pflicht als Offizialverteidiger unterziehe, so muß ich bekennen, ich habe es anfänglich auch nicht für glaubhaft gehalten, daß Rupsch den Auftrag von Reinsdorf nur scheinbar übernommen hat, um sich auf Kosten anderer die Enthüllungsfeier anzusehen. Er mußte sich sagen, daß das Vergnügen die große Gefahr, der er sich dabei aussetze, nicht aufwiegt. Allein, nachdem ich den Rupsch näher kennen gelernt, bin ich doch zu der Ansicht gelangt, daß die Richtigkeit seiner Behauptung immerhin möglich war. Ich will absehen davon, daß als Hauptzeuge der Angeklagte Küchler gegen ihn aufgetreten ist. Allein fest steht, daß Rupsch in geistiger und moralischer Beziehung ein so wenig entwickelter
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/228&oldid=- (Version vom 23.7.2024)