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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/226

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Schwamm an die Schnur befestigt hat, und daß infolgedessen die Schnur nur zum Teil gebrannt hat. Was den Angeklagten Küchler anlangt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß dieser nicht nur generelle Instruktionen von Reinsdorf erhalten hat, sondern daß er selbst handelnd aufgetreten ist. Reinsdorf instruierte ihn ebenso wie den Rupsch über alle Einzelheiten, und er fand sich auf Auffordern des Reinsdorf sofort bereit, den Rupsch zu begleiten, obwohl zurzeit seine Frau schwerkrank darniederlag. Er diente dem Rupsch nicht bloß als Deckung, er wickelte am Abende vorher die Zündschnur auf, half bei der ganzen Vorbereitung des Unternehmens, er ist also nicht bloß als der Beihilfe, sondern als Mittäter schuldig zu erachten. Daß Küchler nicht mitging, um das Attentat zu vereiteln, dafür ist nicht nur nicht der mindeste Beweis erbracht, sondern im Gegenteil: Küchler hat selbst nicht das mindeste vorbringen können, was er getan hat, um das Attentat zu vereiteln. Er hat, wie Rupsch wenigstens behauptet, den Vorschlag gemacht, in einer in unmittelbarer Nähe des Denkmals stehenden Wand das Dynamit zu legen, er hat selbständig dem Rupsch den Vorschlag gemacht, mit ihm nach Wiesbaden zu reisen, um dort ein Attentat zu begehen. Er behauptet allerdings jetzt, daß er diesen Vorschlag nur machte, um zu sehen, wie weit Rupsch gehen würde, und daß ihre Garderobe eine Reise nach Wiesbaden ausgeschlossen hätte. Ich bedauere, hierbei nicht den Gegenbeweis angetreten zu haben, ich will deshalb bloß historisch bemerken, die Garderobe der Leute war so beschaffen, daß sie wohl nach Wiesbaden hätten reisen können. Was aber auch für sein Schuldbewußtsein spricht, ist, daß er die falsche Eintragung in das Fremdenbuch im Gasthof zu Aßmannshausen veranlaßt hat. Außerdem ist zu erwägen, daß Küchler es gewesen ist, der den Rupsch zu dem Attentat in Rüdesheim veranlaßt hat. Aber auch hier ist Küchler als Mittäter anzusehen. Er war dem Rupsch behilflich, die Dynamitgefäße zusammenzubinden und

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/226&oldid=- (Version vom 23.7.2024)