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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/153

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

in seiner (des Zeugen) Anwesenheit eingehend vernommen. Der Angeklagte habe dabei seine bekannten Beschwerden bezüglich seiner Behandlung bei dem Kriminalkommissar Böning zu Protokoll gegeben und sein bei diesem gemachtes Geständnis widerrufen. Er (Zeuge) hatte die Empfindung, daß diese Erklärung des Angeklagten eine vollständig freiwillige war. – Auf Befragen des Staatsanwalts sagte der Zeuge: Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe trete keinem Angeklagten oder Zeugen zu nahe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Ich muß gegen diese Fragestellung des Herrn Staatsanwalts protestieren. Mit demselben Recht könnte die Verteidigung einen Referendar über die Geschäftsführung eines Landgerichtsdirektors fragen. – Auf ferneres Befragen des Staatsanwalts bemerkte der Zeuge: Er habe sich gewundert, daß die Verteidiger niemals den Angeklagten gefragt haben: Ob er sich vielleicht doch versehen habe. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Wir betrachten es nicht als die Aufgabe der Verteidigung, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen, weil seine Angaben von mehreren Zeugen nicht bestätigt worden sind. – Hotelier Werner (Hann. Münden): Er sei längere Zeit Wirt des Oldenburger Zivilkasinos gewesen. Es sei viel gespielt worden, er wisse aber weder wer gespielt habe, noch welche Spiele gespielt wurden. Er habe von den Kellnern gehört, daß auch gepokert und „Lustige Sieben“ gespielt wurde. Er habe sich aber nicht darum bekümmert. Er könne daher auch nicht sagen, ob und inwieweit Minister Ruhstrat an den Spielen teilgenommen habe. Er konnte sich auch nicht um die Spieler bekümmern, da er nicht die ganze Nacht aufbleiben konnte. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sie sagten, Sie konnten nicht so lange aufbleiben, da die Herren zu lange spielten. Ist es richtig, daß die Herren bis zum andern Morgen spielten? – Zeuge: Immer nicht, aber es ist bisweilen vorgekommen. – Vert.: Ist es richtig, daß die Mädchen bisweilen am Reinemachen des Lokals verhindert

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/153&oldid=- (Version vom 14.7.2024)