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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/152

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Zeuge noch: Polizeikommissar Böning, von dem er zunächst vernommen wurde, habe ihm gesagt: Er müsse ihm bedeuten, daß er verpflichtet sei, ebenso die Wahrheit zu sagen, als wenn er von einem Richter vernommen werde. Im weiteren bemerkte der Polizeikommissar: Er sei auch von der Unschuld des Meyer überzeugt. In den hohen Gesellschaftskreisen passiert viel, aber mit hohen Herren ist nicht gut Kirschen essen. – Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Sagte er auch, Meyer hätte bedenken sollen, daß mit hohen Herren nicht gut Kirschen zu essen sei? – Zeuge: Ja. (Lautes Lachen im Zuhörerraum.) Der Vorsitzende ermahnte das Publikum zur Ruhe und drohte, im Wiederholungsfalle den Zuhörerraum räumen zu lassen. – Der Zeuge Hansen bekundete ferner auf Befragen des Vert. R.-A. Dr. Sprenger: Einige Zeit darauf sei er und zwei andere Kollegen von dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe in Oldenburg vernommen worden. Sie seien von einem Schutzmann ins Verhörzimmer geführt und hinausbegleitet worden, der Schutzmann habe sie auch auf die Toilette begleitet. (Heiterkeit im Zuhörerraum.) Bei dem Untersuchungsrichter sei ihnen während der langen Vernehmung kein Stuhl angeboten worden. Der Untersuchungsrichter habe zu ihm gesagt: „Bedenken Sie, daß Sie Ihre Aussagen beschwören müssen, und Sie wissen ja, was darauf kommt!“ Landgerichtsrat Meyer-Holzgräfe: Er habe den Schutzmann hinzugezogen, um eine Verständigung zwischen den vernommenen und den zu vernehmenden Zeugen zu verhindern. Er habe allerdings zu dem Zeugen Hansen gesagt: Wenn der Widerspruch nicht anders aufzuklären ist, so werde ich von den gesetzlichen Mitteln der Vereidigung Gebrauch machen, ich habe aber nicht gesagt: Sie wissen ja, was darauf kommt. – Protokollführer Stälken (Oldenburg) schilderte in eingehender Weise die Vernehmungen des Angeklagten bei dem Untersuchungsrichter und bei dem Rechtsanwalt Dr. Herz. Letzterer habe den Angeklagten

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 148. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/152&oldid=- (Version vom 14.7.2024)