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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 5 (1912).djvu/110

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

wird bekunden, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger zu einigen Artikeln des „Residenzboten“ in Beziehungen steht. (Allgemeine Bewegung.) Rechtsanwalt Dr. Sprenger: Heute morgen bereits ist mir ein solches Gerücht zu Ohren gekommen, ich ersuche daher ebenfalls dringend, Frau Biermann als Zeugin zu vernehmen. Ich kann mir nicht denken, daß Frau Biermann dies bekunden wird. Sollte sie es dennoch tun, dann lege ich selbstverständlich mein Mandat auch für Biermann nieder. Ich erkläre, daß ich weder direkt noch indirekt zu einem Artikel des „Residenzboten“ in irgendeiner Beziehung stehe. Ich habe wiederholt erklärt, daß ich den Ton des „Residenzboten“ für geschmacklos halte und seine Haltung aufs schärfste mißbillige. Das kann mich aber nicht hindern, für die Redakteure die Verteidigung zu führen. Als ich allerdings sah, in welch schneller Weise die Strafanzeige gegen Minister Ruhstrat von der hiesigen Staatsanwaltschaft erledigt wurde, da sagte ich zu Biermann: Da Sie die Strafanzeige einmal gemacht haben, so müssen Sie die Sache auch weiter verfolgen. – Rechtsanwalt Dr. Herz: Ich kann dem Herrn Kollegen Sprenger nur bestätigen, daß er sich stets mißbilligend über die Haltung des „Residenzboten“ geäußert hat. Ich hatte aber die Empfindung, es bestand die Absicht, Herrn Kollegen Sprenger aus der Verteidigung herauszudrängen, deshalb ist hauptsächlich seine Zeugenladung beantragt worden. – Vors.: Ich weiß nicht, gegen wen sich dieser Vorwurf richtet. Ich muß doch aber bemerken, daß die Vernehmung des Herrn Rechtsanwalts Sprenger als Zeuge geboten war, das ist doch wohl jedem einleuchtend. Meine Absicht war es nicht, Herrn Rechtsanwalt Sprenger aus der Verteidigung hinauszudrängen. Der beste Beweis hierfür ist, daß ich ihn nachher noch als Verteidiger zuließ. Später sind mir erst Bedenken aufgestoßen, ob es zulässig ist, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Sprenger weiter die Verteidigung führt. – Staatsanwalt Dr. Fimmen: Ich muß den Vorwurf als unbegründet

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/110&oldid=- (Version vom 17.6.2024)