Moltke antwortete: „Na, es sind so dieselben Dinge!“ Da sagte ich mir, dann ist ja alles erledigt, und der Prozeß ist aus. Wenn ich sehe, wie seit Monaten ein deutscher Schriftsteller, der nur seine politische Pflicht getan hat, verfolgt wird mit wissentlichen Unwahrheiten, so habe ich Mühe, mich zu halten, man lüge doch nicht ganz Deutschland an!! Außerdem ist mein Herr Gegner leider von seinem Mandanten falsch informiert. Von ihm rührt jene in den Zeitungen publizierte Erklärung her, in der es heißt: Die maßgebenden Instanzen haben sich von der Grundlosigkeit der erhobenen Verdächtigungen überzeugt. Der Herr v. Hülsen hat nun das Gegenteil gesagt, und da hat Herr Graf Moltke eine derartige öffenliche Erklärung vom Stapel gelassen. Wollen Sie mir nun die Frage beantworten: Wer kämpft hier mit unreinen Waffen – ich muß das Wort sagen, ich kann nicht anders –, wer ist hier derjenige, der lügt? Fürst Eulenburg hat in der Presse verbreitet, daß der Friedensstifter, Herr v. Berger, ohne Auftrag von ihm oder vom Grafen Moltke gewirkt habe. Fürst Eulenburg Durchlaucht erzählt dem deutschen Volk damit eine faustdicke Lüge. Warum lügen die beiden Herren das deutsche Volk so an, weil die Wahrheit das Bekenntnis ihrer Schuld wäre? Die Herren werden doch dem Gericht nicht vorreden wollen, sie hätten beim Erscheinen unbegründeter Verleumdungen erst einen Vermittler zu Harden geschickt, um ihn zur Einstellung seiner Angriffe zu bewegen. Das dürfen Sie keinem deutschen Gericht vorreden, das glaubt höchstens ein Dienstmann, wenn er dafür bezahlt wird. (Heiterkeit.) Nun zur Erklärung des Privatklägers über die Gründe seiner Entlassung. Graf Moltke behauptet, ein deutscher Mann und Soldat müsse sein Amt niederlegen, wenn er angegriffen worden ist, um sich dann erst zu verteidigen. Wenn jemand verleumdet ist und ein gutes Gewissen hat, dann braucht er sein Amt nicht ohne weiteres niederzulegen. Ist der deutsche Reichskanzler kein deutscher Mann, kein deutscher Edelmann, steht er nicht an einer Stelle, wo jeder
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/239&oldid=- (Version vom 5.1.2024)