das bestreiten, also können Sie es auch nicht in Ihrem Urteil. Wie sich der Herr Kläger in der Verhandlung selbst verhalten hat, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Ich will auch nicht näher auf das Zeugnis der Frau von Elbe, des Zeugen Bollhardt und auf das Gutachten des Dr. Hirschfeld eingehen. Nur über eines will ich sprechen, und zwar über dasjenige, was Herr Platzmajor von Hülsen gestern hier gesagt hat. Ich habe nicht geglaubt, daß nach der Vernehmung des Herrn von Hülsen der Herr Gegner den Mut hat, einem Gericht gegenüber noch zu behaupten, daß der Herr Graf noch versucht hat, sich als unschuldig zu bezeichnen. Das ist ein Wagemut, für den ich eigentlich kein vor Gericht anwendbares Eigenschaftswort finde. Einige Dutzend Male habe ich im Verlaufe der Verhandlung an den Kläger die Frage gerichtet: Weshalb sind Sie nicht mehr Stadtkommandant? “Ausreden, nichts als leere Ausreden erhielt ich zur Antwort! Als ich das erste Mal diese Frage stellte und der Herr Graf nicht eine ausreichende und aufklärende Antwort gab, war eigentlich schon das Urteil gefällt. Das aber will ich Ihnen hier sagen, wenn mir der Herr Graf antwortet: Das sind militärtechnische Dinge, über die ich nicht sprechen darf! so sage ich, es ist ein starkes Stück, mir so etwas zuzumuten. Wenn ein Schulbube, der aus der Schule kommt und sich unterwegs geprügelt hat, Ausreden in dieser Form macht, so – na, ich will den Satz gar nicht zu Ende sprechen. Die bewußte Unwahrheit ist auch in diesem Falle von dem Grafen Moltke gesagt[WS 1] worden. Er weiß ganz genau, daß es nicht „militärtechnische“ Dinge sind, er will nur das Wort nicht aussprechen. Da war der Herr von Hülsen, den wir gestern hier gesehen haben, ein richtiger Soldat. Glauben Sie mir, es ist Herrn von Hülsen nicht leicht geworden, das harte Wort hier auszusprechen. Er mußte sagen, daß Fürst Eulenburg wegen homosexueller Dinge aus dem Amte entfernt worden ist, so unangenehm es ihm auch war. Als dann Herr Platzmajor v. Hülsen auf meine Frage bezüglich des Grafen
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: gsagt
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/238&oldid=- (Version vom 28.12.2023)