Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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Wusterhausen in einem Gartenlokale eingekehrt war. Er habe gefragt, was in dem Paket sei und die Antwort erhalten: „Es ist eine Weckeruhr, die ich gekauft habe, ich wohne in Rixdorf und arbeite in der Ackerstraße.“ – Vors.: Herr Brede‚ ich halte Ihnen vor, daß der Angeklagte Koschemann entschieden bestreitet, was Sie über ihn bekunden. Sie sagen auch, daß er Sie gefragt hat, was ein Polizeispitzel sei, wann der Dienst der Polizeibeamten beginnt und ähnliche Redensarten. Er bestreitet dies mit aller Entschiedenheit und ebenso, daß Ihre übrigen Bekundungen der Wahrheit entsprechen. Sie sind zu einem Ihnen bekannten Schutzmann gegangen, dem Sie Ihre Wissenschaft von dieser Sache mitgeteilt haben, darauf sind Sie als Zeuge vernommen worden. Ich frage Sie nun, haben Sie sich bei dem betreffenden Schutzmann gemeldet, nachdem die Belohnung von 1000 M. auf die Entdeckung des Täters durch die Anschlagsäulen bekannt gegeben war? – Zeuge: Ja, es ist nachher gewesen, aber ich habe es nicht deswegen getan, sondern weil ich es für meine Pflicht hielt. Ich habe die Äußerungen Koschemanns früher für Renommisterei gehalten, erst später, als das Attentat durch die Zeitungen bekannt wurde, fielen sie mir wieder ein. – Vors.: Sind Sie nicht einmal zur Verantwortung gezogen worden, weil Sie Bücher aus der Königlichen Bibliothek entwendet haben? – Zeuge: Nein, niemals. – Vors.: Haben Sie nicht einmal unbefugterweise Bücher verliehen? – Zeuge: Ja, das muß ich einräumen. – Vors.: Wollen Sie also alle Ihre Behauptungen in betreff Koschemanns unter Ihrem Eide aufrecht erhalten? – Zeuge: Ja, das will ich. – Vors: Sie haben früher auch erzählt, daß Koschemann Sie kurz vor Pfingsten 1895 gebeten hat, ihm eine alte Weckeruhr zu überlassen? – Zeuge: Ja, das ist auch wahr, ich konnte ihm aber keine geben. – Auch auf eingehendes Befragen des Verteidigers Rechtsanwalts Dr. Werthauer hielt der Zeuge alle seine Bekundungen aufrecht. Koschemann habe einmal geäußert: Was schadet es, wenn vier Personen draufgehen. Bei einer späteren Gelegenheit
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 175. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/183&oldid=- (Version vom 31.7.2018)