Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2 | |
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unterhalten. – Angekl.: Das ist nicht wahr. Auf Befragen des Verteidigers, ob es wahr sei, daß Lütscher gesagt habe: er werde an dem Angeklagten Rache nehmen und ferner, ob er den Angeklagten Mörder genannt habe, verweigerte der Zeuge die Antwort. Er trat zum Schluß noch einmal vor und bemerkte: Er habe die Artikel in den Zeitungen veröffentlicht, da er sich in Essen nicht mehr auf der Straße sehen lassen konnte. Es wurde allgemein mit Fingern auf ihn gezeigt und laut gerufen: Da läuft der Feigling, der seinen Freund ruhig auf offener Straße hinmorden ließ. Auf weiteres Befragen des Verhandlungsführers bemerkte der Zeuge noch: Er habe die Überzeugung, daß Hüssener den Hartmann genau gekannt habe. – Es wurden alsdann Kaufmann Weinberg, Kaufmann Max Katz und Unteroffizier Schröder, sämtlich aus Essen, als Zeugen vernommen. Diese schilderten den Vorgang in fast genau derselben Weise wie Lütscher und bemerkten, daß Hartmann nicht sinnlos betrunken war und ihm auch kein Schaum vor dem Munde gestanden habe. – Verhandlungsf.: Zeuge Weinberg, Sie haben früher gesagt, Sie hätten geglaubt, der Fähnrich habe von dem Gestochenen einen Stoß erhalten, wie kamen Sie zu dieser Annahme? – Zeuge: Ich konnte mir nicht denken, daß der Fähnrich ohne jede Veranlassung einen Soldaten erstechen werde. – Eine in Essen kommissarisch vernommene Frau Hanßmann, die den Vorgang vom Fenster aus gesehen, hatte ihn in ähnlicher Weise wie die bisherigen Zeugen geschildert. – Dasselbe hatte der kommissarisch vernommene Kellner Sander bekundet. Hüssener habe zu ihm gesagt: „Sie sind doch auch Soldat gewesen und müssen wissen, wenn ein Offizier blank zieht, dann muß Blut fließen, ohne Rücksicht auf den Erfolg.“ – Kriminal-Polizeiwachtmeister Kunert-Essen bekundete: Er hatte die Wache, als ihm der Angeklagte vorgeführt wurde. Der Angeklagte habe gsagt: Ich habe so gehandelt, wie ich vom Gesichtspunkte meines Standes und meiner Ehre handeln mußte. Ich konnte nicht anders. Ferner sagte der Angeklagte:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/105&oldid=- (Version vom 1.8.2018)