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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/84

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

die Vereidigung und auch das Grab des ermordeten Rosengart öffnen zu lassen.

Die Angeklagte gab auf Befragen des Vorsitzenden an, daß ihr Mann auf dem Altstädtischen Kirchhofe in Königsberg vor dem Steindammer Tor begraben worden sei. Der Gerichtshof beauftragte den Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Moser, den Kriminalkommissar Wohlfromm und einen Gerichtsschreiber, sich nach dem Altstädtischen Kirchhofe zu begeben und dort nach eingeholter Erlaubnis des Kirchenvorstandes, das Grab von einer Anzahl Totengräbern öffnen zu lassen. – Verteidiger Justizrat Dr. Sello: Die Verteidigung hätte keinen weiteren Antrag gestellt, um die Sache nicht noch länger hinauszuziehen. Da jedoch die Öffnung des Grabes geraume Zeit in Anspruch nehmen dürfte, so beantrage ich, den Restaurateur Leo Riefenstahl in Pillau telegraphisch als Zeugen zu laden, um ihn über folgende Punkte zu vernehmen: Der verstorbene Rosengart habe vielfach in seinem dicht am Wasser belegenen Lokale sinnlos betrunken gesessen, seine Frau habe ihn sehr häufig abgeholt. Sie habe oftmals stundenlang gewartet, bis ihr Mann so weit ausgenüchtert war, daß er nach Hause gehen konnte. Die Frau sei alsdann dem torkelnden Manne in einiger Entfernung gefolgt, um zu verhüten, daß er ins Wasser falle, oder ihm sonst ein Unglück zustoße. – Erster Staatsanwalt: Das geschah, als die Familie Rosengart in Pillau wohnte? – Vert.: Jawohl. – Erster Staatsanwalt: Und wann war das? – Vert.: Von 1887 bis 1892. Der Gerichtshof beschloß: den Restaurateur Leo Riefenstahl (Pillau) sofort telegraphisch als Zeugen zu laden. – Es wurde darauf die von den Geschworenen beantragte Verlesung des Protokolls angeregt. – Verteidiger Justizrat Dr. Sello: Laut § 253 der Strafprozeßordnung ist eine direkte Verlesung des Protokolls unzulässig. Es ist nur zulässig, die Angeklagte nochmals über ihre damalige Aussage zu befragen und ihr zur etwa erforderlichen Auffrischung des

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/84&oldid=- (Version vom 31.7.2018)