Sie mußten sich doch sagen, daß das eine höchst wichtige Wahrnehmung ist? – Zeugin: Ich habe es gleich meiner Mutter erzählt, diese sagte aber: wir wollen keine Laufereien haben. – Präs.: Was veranlaßte Sie nun, dies jetzt anzuzeigen? – Zeugin: Ich habe meine Wahrnehmung meiner Dienstherrin, der Frau Hagen, erzählt; diese hat mich aufgefordert, zu dem Herrn Amtsrichter zu gehen und es anzuzeigen.
Der folgende Zeuge ist der Kutscher Hortmann. – Präs.: Sie sollen einmal gehört haben, daß Siegmund Buschhoff zu seinem Vater in der Cleverstraße gesagt hat, „wenn es nur nicht auskommt“. – Zeuge: Davon weiß ich nichts. – Präs.: Die Mauritz sagt, Sie haben an der Thür gestanden und müßten es infolgedessen gehört haben, ganz besonders entnimmt das das Mädchen aus dem Umstande, daß Sie gelacht haben. – Zeuge: Es ist ja möglich, daß ich gelacht habe, das habe aber jedenfalls nicht auf Buschhoff Bezug. Ich hatte nichts von einer solchen Aeußerung gehört. – Präs.: Ist die Mauritz heute bei Ihnen gewesen? – Zeuge: Ja, die Mauritz kam heute zu mir und sagte mir: ich müßte doch die Aeußerung auch gehört haben, ich sagte aber sofort, daß ich nichts gehört habe.
Der Gerichtshof beschließt: die Mutter des Dienstmädchens Mauritz als Zeugin zu laden.
Alsdann wird gegen 6¼ Uhr Abends die Sitzung auf Montag, den 11. d. Mts., Vormittags 9½ Uhr, vertagt.
Der Andrang des Publikums ist heute ein so gewaltiger, daß der Kommandirende der hinter dem Gerichtsgebäude belegenen Militärwache ersucht werden muß, freie Bahn machen zu lassen, damit die Mitglieder des Gerichtshofes, die Geschworenen, Vertheidiger u. s. w. ungehindert in den Gerichtssaal gelangen können.
Der Präsident, Landgerichts-Direktor Kluth, eröffnet gegen 9½ Uhr Vormittags die Sitzung mit etwa folgenden Worten: Ehe wir in die Verhandlung eintreten, habe ich zunächst zu bemerken, daß dem Berichterstatter Herrn Gustav Meyer, nachdem die leidige Angelegenheit auf gütlichem Wege beigelegt, der Zutritt zu den Verhandlungen wieder gestattet ist. Alsdann habe ich zu bemerken, daß ein gutes, viel gelesenes Blatt, dessen Namen ich nicht nennen will, sich ein sehr absprechendes Urtheil über die hiesige Bevölkerung gestattet hat. Es wird der hiesigen Bevölkerung Aberglauben,
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/92&oldid=- (Version vom 31.7.2018)