ihm eine Magd erzählt, daß sie bei einem Juden gedient habe. Dieser habe ihr an jedem jüdischen Festtage gegen Entgelt etwas Blut abgezapft. – Präs.: Lebt die Magd noch? – Zeuge: Nein, diese Magd hat sich am 20. Februar 1863 ertränkt. – Staatsanwalt: Die eingehendsten Erhebungen haben keinen Anhalt für diese Erzählung gegeben. Ich will noch bemerken, daß der Zeuge Busch vor 30 Jahren 12 Jahre alt war.
Es erscheint alsdann als Zeugin die Kinderfrau van Rienen: Sie habe vielfach bei Juden gedient und sei von diesen stets gut und liebevoll behandelt worden. – Präsident: Hat Ihnen ein Jude einmal Blut abzapfen wollen? – Zeugin: Nein. – Präsident: Haben Sie eine solche Erzählung einmal Herrn Stamms gemacht? – Zeugin: Nein.
Staatsanw.: Der Zeuge Stamms wollte auch einmal gehört haben, daß ein Artillerist, ein Einjährig-Freiwilliger in Wesel, gebürtig in Essen, eine ähnliche Geschichte erzählt habe. Eingehende Erhebungen haben ergeben, daß zur Zeit überhaupt kein einjährig-freiwilliger Artillerist in Wesel gewesen ist.
Nun meldet sich wiederum Fuhrherr Mallmann und bemerkt, daß eine Wittwe Schmelzer in Xanten seine heute Vormittag von ihm gemachte Bekundung bestätigen könne.
Auf Antrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof, die Wittwe Schmelzer als Zeugin zu laden.
Der folgende Zeuge ist Zimmermeister Rothers. Dieser bekundet: Er habe, nachdem er von dem Morde gehört, dies zuerst dem Knippenberg, der der Onkel des kleinen Johann war, mitgetheilt. Knippenberg habe sich lachend auf seinem Stiefelabsatz umgedreht und gesagt: „Was geht mich die ganze Mordgeschichte an?“ Sehr bald darauf habe sich die Nachricht von dem Morde in der Stadt verbreitet. Es bildeten sich Gruppen auf den Straßen, unter diesen befand sich auch Buschhoff. Er habe nicht genau hören können, was Buschhoff gesagt, er habe blos das Wort: „Hegmann“ von demselben gehört. – Knippenberg habe bei seiner Schwester Katharina gewohnt, sich oftmals mit dieser gezankt und ihr oftmals gedroht, er werde ihr den Hals abschneiden. Ende August oder Anfang September 1890 sei in dem Hause Knippenberg’s großer Spektakel gewesen. Er habe einen Augenblick auf der Straße gewartet, und da sei sehr bald die Katharina mit
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 71. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/71&oldid=- (Version vom 1.8.2018)