unser Aller Pflicht ist, das ist mein erstes und letztes Wort in dieser Beziehung. (Lautes Bravo im Zuhörerraum.)
Präs.: Ich muß dem Publikum bemerken, daß Beifalls- oder Mißfallsbezeugungen im Gerichtssaale nicht gestattet sind.
Geschworener Graf von Loë: Im Namen der Geschworenen bemerke ich, daß auch die Geschworenen es als ihre Aufgabe betrachten, daß die Sache in eingehendster und sorgfältigster Weise verhandelt wird, es kommt uns daher auch nicht darauf an, event. einen Tag länger zu verhandeln.
Ein anderer Geschworener wünscht zu wissen, ob die Mittheilung des Herrn Rechtsanwalt Fleischhauer, ob Herr Dr. Steiner sich dem Gutachten des Medizinal-Kollegiums angeschlossen habe, amtlich festgestellt sei.
Präs.: Amtlich ist dies nicht festgestellt.
Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich stelle anheim, Herrn Dr. Steiner und Herrn Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgäßer und Professor Dr. Köster noch einmal vorzuladen, ich meinerseits werde den Mühlenbesitzer Steuwele aus Straelen vorladen.
Der Gerichtshof beschließt: den Geh. Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Kirchgäßer, Professor Dr. Köster und den Dr. Steiner nochmals vorzuladen.
Es wird alsdann Drechsler Knippenberg in den Saal gerufen. Aus den Antworten, die dieser Zeuge dem Präsidenten giebt, ist zu entnehmen, daß der Mann nicht bei vollem Verstande ist. – Geh. Medizinal-Rath Doktor Pellmann begutachtet, daß die Geisteskrankheit bei Knippenberg schon bedeutende Fortschritte gemacht habe. Der Mann leide an einer Wahnvorstellung, sei aber nicht gefährlich und auch nicht bösartig. Es sei in höchstem Maße unwahrscheinlich, daß Knippenberg der Thäter sei.
Der folgende Zeuge ist der Brauereibesitzer Stamms (Wesel). Dieser bekundet: Er glaube, von einer Kinderfrau einmal folgende Erzählung gehört zu haben: Die Schwester der Kinderfrau habe bei einer jüdischen Familie gedient. Dem Mädchen habe einmal bei der Zubereitung von Speisen der Finger geblutet. Als sie sich das Blut abgewaschen wollten, habe der Hausherr gesagt: „Laß nur, es schadet nichts, wenn etwas Blut in die Speisen kommt.“
Staatsanwalt: Sie sagen heute: Sie glauben es gehört zu haben, früher haben Sie bestimmt gesagt, daß Sie es gehört haben? – Der Zeuge schweigt.
Rittergutsbesitzer Busch: Vor 30 Jahren habe
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/70&oldid=- (Version vom 31.7.2018)