fiel aber resultatlos aus. Danach war die Okularinspektion beendet. Buschhoff wurde sehr bald wieder per Wagen, von 4 Gendarmen begleitet, nach Cleve eskortirt, während das Schwurgericht u. s. w. mit dem um 3 Uhr 4 Minuten Nachmittags abgehenden Zuge nach Cleve zurückfuhr und dort nach 4½ Uhr Nachmittags wieder anlangte.
Gegen 5 Uhr Nachmittags eröffnet der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth, die Sitzung mit folgenden Worten: Es ist mir nahe gelegt worden, auszusprechen, daß das Verhalten der Xantener Bevölkerung ein durchaus gesetzliches und ruhiges war. Die Bevölkerung hat in jeder Beziehung den Aufforderungen der Polizeibeamten und des Gerichts stets unverzüglich Folge geleistet.
Es ist mir noch ein Telegramm folgenden Inhalts zugegangen: Der Jude Vyth aus Calcar hat zu einem Ackersmann in Wissel gesagt: „Ein Theil der Juden braucht allerdings Christenblut, er aber nicht“.
Der Oberstaatsanwalt bemerkt, daß er bezüglich dieses Telegramms keine Anträge zu stellen habe.
Der frühere Untersuchungsrichter Landgerichtsrath Brixius bemerkt alsdann: Er müsse berichtigen, daß er nicht, wie in den öffentlichen Blättern gestanden, am vergangenen Montag gesagt habe, er sei gleich nach der ersten Vernehmung von der Unschuld des Buschhoff überzeugt gewesen, das habe er gar nicht sagen können. Er habe nur gesagt, Buschhoff sei ihm nicht wie ein Verbrecher vorgekommen, und er habe auf ihn einen guten Eindruck gemacht. Auch jetzt wolle er (Brixius) ein Urtheil über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten nicht abgeben. Im Uebrigen wolle er bemerken, daß er nach der heutigen Lokalbesichtigung die Wahrnehmung des Mölders wohl für möglich aber für unwahrscheinlich halte.
Es erscheint als Zeuge der Schuhmacher und Gastwirth Struck. Ullenboom habe einmal in seiner Wirthschaft gesagt, wenn er vor Gericht als Zeuge kommen werde, dann werde er schon sagen, wer der Mörder ist.
Ullenboom, wiederum vernommen, stellt in Abrede, eine solche Aeußerung jemals gethan zu haben.
Schuhmacher Lörks, der dem Gespräch beigewohnt haben soll, vermag nicht darüber zu bekunden.
Es erscheint alsdann als Zeugin Frau Buschhoff, die Gattin des Angeklagten. Als die Frau den Gerichtssaal betritt, beginnt der Angeklagte heftig zu weinen.
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 123. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/123&oldid=- (Version vom 31.7.2018)