den Zeugen vernahm, ihm gesagt habe: merken Sie sich Ihre Bekundungen, damit Sie sich derselben, wenn Sie vor Gericht kommen, noch erinnern.
Präs.: Bei wem sind Sie in der Lehre? – Zeuge: Bei dem Schreinermeister Börgermann in Xanten. – Präs.: Ist dieser Börgermann nicht ein Schwager von Junkermann? – Zeuge: Jawohl.
Dienstmagd Riesen: Sie haben bei dem Juden Koopmann in Weeze gedient. Sie haben einmal eines Tages gehört, wie Ihr Dienstherr zu seinem Bruder sagte: „Er hat es gethan.“
David und Leonard Koopmann, die alsdann als Zeugen erscheinen, bekunden übereinstimmend, daß eine solche Aeußerung ihnen unbekannt sei.
Frau Löbschen geb. Oster: Sie habe einmal ihren Mann zur Bahn in Xanten begleitet. Sie habe die Köchin Remy auch auf dem Bahnhof gesehen, wisse aber nicht, was ihr Mann mit seinem Freunde Fröhlich gesprochen, jedenfalls habe sie ein Gespräch, wie es von der Remy bekundet worden, nicht gehört; sie habe auch nicht gesehen, daß ihr Mann mit Fröhlich sich angestoßen habe.
Kaufmann Löbschen: Er habe vielleicht seinem Unmuth über die aus Anlaß des Knabenmordes in Szene gesetzte Judenhetze Ausdruck gegeben, jedenfalls habe er nicht gesagt: „Buschhoff ist dumm, daß er die Leiche in die Scheune hat schaffen lassen“. – Präs.: Haben Sie vielleicht das Wort „Scheune“ gebraucht? – Zeuge: Das ist möglich, ich gebe ja zu, daß ich mich mit Fröhlich ganz offen über den Fall Buschhoff unterhalten habe.
Präs.: Haben Sie sich gegenseitig angestoßen?
Zeuge: Absichtlich jedenfalls nicht.
Präs.: Die Remy behauptet: Sie hätten sich, als sie merkten, daß die Remy auf Ihre Unterhaltung aufmerksam wurde, in einer fremden Sprache unterhalten?
Zeuge: Ich bin einer fremden Sprache garnicht mächtig.
Präs.: Die Israeliten können doch alle hebräisch sprechen? – Zeuge: Das ist ein Irrthum, Herr Präsident; ich kann wohl hebräisch lesen, kann das Hebräische aber nicht einmal in’s Deutsche übersetzen, und das wird wohl bei der großen Mehrheit der Juden der Fall sein.
Bürgermeister Schleß bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten, daß ihm über den Steinmetz Kock nichts Nachtheiliges bekannt geworden sei.
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/112&oldid=- (Version vom 31.7.2018)