und sich einen kleinen Rausch gekauft. Seine Schwiegermutter habe in Folge dessen Angst bekommen, daß er das ganze Geld ausgeben könne und könne vielleicht gesagt haben: „Der hat jetzt das viele Geld bekommen, wenn das nur gut geht“.
Präsident: Haben Sie denn für Oster einmal gearbeitet?
Zeuge: Nein, ich habe wohl für mehrere andere Juden in Xanten, nicht aber für Oster gearbeitet.
Frau Beekmann stellt entschieden in Abrede, am Sonnabend mit einem Juden längere Zeit über den Prozeß gesprochen zu haben. Sie habe wohl mit Michels gesprochen, über den Prozeß sei jedoch kein Wort gefallen.
Der Botenmeister des hiesigen Land-Gerichts, Ruppelt, theilt alsdann mit, daß hier erzählt worden sei: eine Frau Seegers in Xanten habe am 19. Juni 1891 in das Buschhoff’sche Haus einen feingekleideten Herrn hineingehen sehen, Frau Seegers sei der Meinung, daß dies ein Jude war.
Der Gerichtshof beschließt auf Antrag des Oberstaatsanwalts, die Frau Seegers als Zeugin zu laden.
Fräulein Marie Küppers bekundet: Sie erinnere sich, daß Ullenboom mit Geritzen in ihrer Gastwirthschaft gewesen sei, auf das zwischen denselben stattgefundene Gespräch habe sie aber nicht geachtet.
Die Metzgermeister Hermann Bruckmann und Levi Paßmann bekunden übereinstimmend, daß sie am 20. August 1891 eine Kuh, die sie soeben gekauft, geschlachtet haben, von Buschhoff haben sie jedoch nichts gesprochen. Die Schlachthausthür habe offen gestanden, den Schreinerlehrling Hölsken haben sie aber nicht gesehen. – Präs.: Hölsken, die Herren haben sämmtlich beeidet, daß sie nicht ein Wort von Buschhoff gesprochen haben? – Hölsken: Ich habe ganz genau gehört, daß die Leute sagten: „Sie haben wohl schon viel herausbekommen, mehr sollen sie aber nicht herausbekommen, wir müssen dahin wirken, daß Buschhoff sich nicht verplappert“.
Verth. Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche den Zeugen zu fragen, wer ihm seine Aussage aufgeschrieben hat? – Zeuge: Das habe ich mir selbst aufgeschrieben. – Präs.: Wie kommen Sie auf den Gedanken, sich das aufzuschreiben? – Zeuge: Der Herr Bürgermeister Schleß hat mir das gesagt.
Bürgermeister Schleß: Ich habe das dem Zeugen jedenfalls nicht gesagt. Es ist aber möglich, daß ich, als ich
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 111. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/111&oldid=- (Version vom 31.7.2018)