Unterschiede zwischen den beiden Spreuarten vorhanden, die schon mit dem bloßen Auge, ja ohne Mikroskop und ohne Lupe zu erkennen seien.
Bürgermeister Schleß schließt sich diesem Gutachten vollinhaltlich an.
Referendar Farnoux, der alsdann als Zeuge erscheint, bestätigt im Wesentlichen die Bekundungen des Landgerichtsrath Brixius. Mölders habe sich zweifellos mit anderen Leuten besprochen, denn er sprach so geschlossen und abgerundet, wie es ihm keineswegs eigen sei. Ullenboom habe auf ihn einen durchaus glaubwürdigen Eindruck gemacht. Frau Kernder halte er nicht für unbedingt glaubwürdig.
Diese sagte: „Es kann kein anderer gethan haben als Buschhoff, denn es ist doch bei der Leiche kein Blut gefunden worden.“ Mallmann habe zuerst den Eindruck eines sicheren, bei seinen weiteren Vernehmungen aber den eines heftigen und aufgeregten Mannes gemacht.
Der Zeuge bekundet im Weiteren, gleich dem Land-Gerichtsrath Brixius: Es habe an der Thür des Buschhoff’schen Hauses, in die das Kind durch einen herausgelangten Arm hineingezogen worden sein sollte, ein Ladentisch gestanden. Angestellte Versuche haben ergeben, daß aus diesem Anlaß der von Mölders beschriebene Vorgang nicht stattgefunden haben könne.
Stadt-Sekretär Devers: Ullenboom sei unbestraft; er (Zeuge) habe keinen Grund, dessen Glaubwürdigkeit zu bezweifeln, und er habe niemals etwas Nachtheiliges über Ullenboom gehört.
Bürgermeister Kaiser (Goch): Ihm sei über die Frau Beekmann nichts Nachtheiliges bekannt geworden; dieselbe habe in Goch eine Nähschule.
Referendar Lancelle: Frau Beekmann habe viele Jahre bei seiner Mutter gearbeitet. Seine Mutter sei mit der Beekmann stets sehr zufrieden gewesen und er sowohl, als auch seine Mutter haben niemals den geringsten Zweifel in deren Glaubwürdigkeit und Wahrheitsliebe gesetzt. Die Eltern der Beekmann seien durchaus achtbare Leute.
Zeuge Oster, Synagogenvorsteher zu Xanten: Der fremde Jude Fellemann sei nicht am 29., sondern am 28. Juni 1891 in Xanten gewesen. Seine (des Zeugen) Frau, habe dem Fellemann einen Rock geschenkt. Fellemann sei noch bei verschiedenen anderen Juden in Xanten
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/105&oldid=- (Version vom 31.7.2018)