Deputation erklärte: „Man kann nicht etwas bestrafen, was in krankhafter Veranlagung begründet ist.“ Die Kommission zögerte deshalb, den § 175 in das neue Strafgesetzbuch aufzunehmen. Allein die günstige Stimmung erhielt durch folgende Vorkommnisse einen argen Rückschlag: Am Morgen des 26. Februar 1867 wurde auf dem Grützmacher, einem im äußersten Norden Berlins, hinter der Garde-Füsilierkaserne belegenen Exerzierplatz, der fünfzehnjährige Bäckerlehrling Corny ermordet gefunden. Der mit Backwaren gefüllte Wagen stand noch unversehrt neben der Leiche. Die Geschlechtsteile sollen dem armen Jungen zum Teil abgerissen worden sein. Dies Vorkommnis erregte begreiflicherweise ungeheures Aufsehen. König Wilhelm I. ließ sich täglich über den Fall Bericht erstatten. Eine hohe Belohnung für Ergreifung des Täters wurde ausgeschrieben, der Täter ist aber bis zum heutigen Tage noch nicht entdeckt. Der damalige Polizeipräsident von Bernuth[WS 1] fiel wegen Nichtentdeckung des Täters in Ungnade und mußte seinen Abschied nehmen.
An einem kalten Wintertage im Januar 1869 wurde Berlin, ja die ganze Kulturwelt, von neuem durch eine Untat in Schrecken gesetzt. Auch diese Tat schien die eines Sadisten zu sein. Auf dem Boden eines Hauses Am grünen Weg, in der Nähe des Küstriner Platzes, auf dem damals der Küstriner Bahnhof belegen war, wurde der achtjährige Knabe Emil Handke mißbraucht und in gefährlichster Weise verletzt aufgefunden. Die Erregung der Berliner Bevölkerung, ja der ganzen Kulturwelt, läßt sich auch nicht annähernd schildern. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf den Leutnant a. D. und Maler Alexander v. Zastrow.[WS 2] Dieser, 1821 geboren und einer bekannten preußischen Adelsfamilie entstammend, ein Mann von herkulischer Gestalt, war bereits unter dem Verdacht,
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Otto von Bernuth (1816–1887), von 1862 bis 1867 Polizeipräsident von Berlin.
- ↑ Richtig: Carl von Zastrow (1821–1877), vgl. Der Prozeß gegen den Leutnant a. D. von Zastrow, eine frühere Darstellung des Zastrow-Prozesses aus Friedländers Kulturhistorische Kriminal-Prozesse der letzten vierzig Jahre von 1908 (S. 11–16).
Hugo Friedländer: Aus dem homosexuellen Leben Alt-Berlins. Max Spohr, Leipzig 1914, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Aus_dem_homosexuellen_Leben_Alt-Berlins.djvu/5&oldid=- (Version vom 5.3.2024)