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Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/64

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gemacht worden sind, und dass ihr Land von der Willkür der Soldaten schwer bedrängt worden ist, während diese selbst aus der Überführung der Gefangenen nach Aegypten grossen Nutzen gezogen haben. 30 Um der Gerechtigkeit willen und aus Mitleid mit den ungerechterweise Unterdrückten befehle ich hiermit allen denen, welche Juden zu Sklaven haben, dieselben gegen das erwähnte Lösegeld freizugeben, und niemand soll sich unterstehen, diesem Befehle heimtückischerweise zu trotzen. 31 Innerhalb drei Tagen nach Bekanntmachung dieses Ediktes haben sich die Freigelassenen bei den zuständigen Behörden zu melden und dort ihren Freibrief sich ausfertigen zu lassen. Wer diesem Befehle zuwiderhandelt, kann von jedem, der dies will, zur Anzeige gebracht werden, und es soll sein Vermögen für die königliche Kasse eingezogen werden.“ 32 Als dieses Edikt zuerst dem Könige vorgelesen wurde, fand es zwar im allgemeinen seine Billigung, jedoch fehlte noch darin die Bestimmung über die vorher und nachher aus Judaea weggeschleppten Juden, die der König dann in seiner Güte und Hochherzigkeit noch hinzufügen liess. Alsdann gab er Befehl, die ansehnliche zu Lösegeldern bestimmte Summe an die einzelnen Beamten und Zahlmeister zu verteilen. 33 Das geschah sogleich, und so war in nicht mehr als sieben Tagen der Erlass des Königs ins Werk gesetzt. Aufgewendet wurden als Lösegelder mehr denn vierhundertsechzig Talente; die Herren forderten nämlich auch für die Kinder die hundertzwanzig Drachmen, weil das vom Könige angeordnet sei, indem er „für jeden Kopf“ diesen Betrag ausgeworfen habe.

(4.) 34 Als nun alles dies im Sinne des Königs vollzogen war, befahl er dem Demetrius, nunmehr seinen Wunsch hinsichtlich der Bücher der Juden in einem Schriftstücke niederzulegen. Von den Ptolemäern wurde nämlich alles mit grosser Genauigkeit und Umständlichkeit durchgeführt. 35 Ich habe es deswegen für nötig gehalten, nicht nur das Gesuch des Demetrius und die übrigen in der Angelegenheit gewechselten Briefe hier mitzuteilen,

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/64&oldid=- (Version vom 12.12.2020)