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Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/63

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König mit freundlicher und heiterer Miene an und fragte: „Wie viele tausend, glaubst du denn, werden es sein, die freigelassen werden sollen?“ Da warf Andreas, der zufällig dabei stand, ein, es seien wenig mehr als hunderttausend. „Ist das,“ fragte darauf der König, „also wohl eine Kleinigkeit, um die du, Aristaeus, mich bittest?“ 25 Als aber Sosibius und die übrigen Anwesenden ihm vorhielten, er müsse doch Gott, der ihm die Herrschaft verliehen, einen seiner Freigebigkeit entsprechenden Dank dafür abstatten, sagte der König erfreut zu und befahl, bei der nächsten Auslöhnung der Soldaten auch für jeden Gefangenen, der unter ihrer Aufsicht stehe, hundertzwanzig Drachmen auszuzahlen. 26 In betreff der Bitte des Aristaeus aber versprach er diesem, einen Erlass zu veröffentlichen, der seinem Wunsche und damit auch dem Willen Gottes entsprechen solle. Er erklärte nämlich, er wolle nicht nur die von seinem Vater und dessen Soldaten in Gefangenschaft geführten, sondern auch die schon vorher in seinem Reiche befindlichen und die später noch hinzugekommenen Juden in Freiheit setzen. 27 Und da ihm mitgeteilt wurde, die Freilassung erfordere mehr als vierhundert Talente, bewilligte er diese sogleich. Um nun die Grossmut des Königs gebührend zu ehren, beschloss man, eine Abschrift des Erlasses der Nachwelt zu überliefern. Deren Wortlaut war folgender: 28 „Wer immer mit meinem Vater nach Syrien und Phoenicien zu Felde gezogen ist und nach der Verwüstung von Judaea Gefangene in unsere Städte oder aufs Land mitgenommen hat, soll diesen die Freiheit geben. Desgleichen sollen alle Juden, die schon vorher in meinem Reiche waren, ferner die, welche durch Kauf in anderen Besitz übergegangen sind, freigelassen werden. Die Eigentümer erhalten für jeden einzelnen Kopf hundertzwanzig Drachmen, die den Soldaten zugleich mit der Löhnung, den übrigen aber an der königlichen Kasse als Lösegeld gezahlt werden sollen. 29 Ich bin nämlich der Meinung, dass dieselben gegen meines Vaters Willen und widerrechtlich zu Gefangenen

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt2GermanClementz.pdf/63&oldid=- (Version vom 12.12.2020)