Knechtschaft schmachtende Ehemänner über alle Angelegenheiten der Facultäten und des Senats ihren Frauen Beichte abhalten müssen, ja, um so wahrscheinlicher der allgemein verbreitete Zug der Sage ist, dass solche Ehemänner nicht selten Abends vom Schlafgemach ausgesperrt werden, wenn sie nicht reuevoll alles bekennen zu wollen versprechen, um so sicherer ist es, dass diese Ehemänner nur denjenigen Docenten avanciren lassen, für den ihre Frau eingenommen ist, und denjenigen misshandeln, von dem sie wissen, dass sie damit ihrer Frau einen Gefallen thun, und dafür mit einem wärmeren Küsschen oder Pätschelchen beschenkt werden. Sollte nicht in solchen Fällen eine Facultät geschlossen auftreten und die Regierung von solchem Gebahren eines Ordinarius verständigen? Ja, es ist soweit auf deutschen Hochschulen gekommen, dass Frauen sich nicht nur nicht entblödet haben, an der eigenen Hochschule durch Agitiren, Herumgehen, Ausposaunen der guten Eigenschaften für einen zu befördernden Docenten thätig zu sein, und umgekehrt durch entgegengesetzte Mittel gegen einen andern zu wirken, sondern dass sie auch für die Anstellung nach auswärts Briefe geschrieben, Gutachten eingeholt und davon sogar öffentlich kein Hehl gemacht haben. Dies ist beispielsweise in einem vielbesprochenen Fall an einer süddeutschen Hochschule geschehen, und die dortige Professorenwelt ist nicht einmal so aufgeklärt gewesen, die ungeheure Lächerlichkeit
Hans Flach: Der deutsche Professor der Gegenwart. Leipzig 1886, Seite 143. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Flach_Der_deutsche_Professor.djvu/151&oldid=- (Version vom 17.8.2016)