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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/254

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In meinem Rechnungsbuche ist das jährliche Gehalt eines Jeden angezeigt, und ich nehme das Jahr vom Tage meines Begräbnisses an, wo mein verehrter Freund von Langenn meine Dienerschaft verabschieden wird.

Zu meiner Beerdigung bestimme 300 Thlr. pr. Cour. Die nähere Bestimmung, wie mein entseelter Körper behandelt werden soll, befindet sich auf einem besondern, diesem Codezille beigesiegelten Bogen niedergeschrieben.

Noch werden von diesem Gelde den Tag nach meinem Begräbnisse 100 Thlr. pr. Cour. abgenommen und zwischen zwei arme Familien in der Neustadt vertheilt. Mein edler Freund von Langenn zieht bei dieser Vertheilung unsern verehrten Prediger Schmal zu Rathe, weil dieser Menschenfreund gewiß die bedürftigsten Familien in der Neustadt kennt. Noch speiset Pappermann von meinem vorräthigen Silbergelde am Tage meiner Beerdigung zum letzten Male 50 arme Leute aus der Neustadt, wie dies seit ein paar Jahren der Fall war. . . . .

Es ist mir nicht wahrscheinlich, daß nach meinem Begräbnisse mein Geldvorrath hinreichen werde, um die Vermächtnisse auszuzahlen, welche ich wünsche, daß sie gerade an dem Tage ausgezahlt würden, an welchem meine irdische Hülle meinen lieben Zurückgebliebenen nicht mehr sichtbar seyn wird. Sterbe ich ein paar Monate vor Weihnachten oder vor Johannis, dann ist mein Geldvorrath gewöhnlich sehr geringe; erhalte ich aber aus Neuenburg[1] gleich nach Weihnachten meine halbjährigen Interessen mit der halbjährigen Pfalzgrafschen[2] Einnahme, dann reicht mein Geldvorrath aus, alle meine hier bestimmten Vermächtnisse zu bestreiten. Nach Johanni habe ich aus Kurland an Interessen und Pfalzgrafschen Einkünften noch mehr zu erwarten.

Nr. 15. Mein edler Freund, Herr von Quandt, der mir schon oft, wenn meine Gelder aus Kurland ausblieben, auf die zarteste Art Geld borgte, versprach mir schon vor zwei Jahren, falls nach meinem Beerdigungstage nicht so viel Geld in meiner Casse sich befinden sollte, als ich Vermächtnisse gemacht hatte, er meinem verehrten Freund und Curator von Langenn so viel Geld zahlen würde, als nöthig sey, um alle meine Verordnungen zu erfüllen, welche ich in Paragraph Nr. 14 bestimmt habe. Dagegen giebt Freund Langenn unserm Freunde Quandt eine Versicherungsschrift, daß sowie meine Interessen und Einkünfte von Pfalzgrafen mir aus Kurland übermacht worden sind, Freund Langenn unserm edeln Herrn Quandt die mir geborgte Summe gegen den Empfangsschein ausgezahlt erhalten werde.

Nr. 16. Habe ich in meinem Sterbejahre in Pfalzgrafen eine gute Ernte, dann bleiben mehrere hundert Thaler übrig, nachdem mein geliebter Freund Quandt das mir geliehene Geld zurückgezahlt erhalten hat. Diesen Rest meiner mir übermachten kurländischen Einnahme erhält mein Freund und ernannter Erbe in meinem Testamente für mein nicht kurländisches Vermögen, Herr Hofrath Heinrich Hase, mein vieljährig erprobter Freund, der, wie mein im Neustädter Gericht niedergelegtes Testament es Paragraph 5 bezeugt, mir auch versprochen hat, nichts erben zu wollen, als das Andenken des Vertrauens, welches ich zu seiner Freundschaft hege, daß er vereint mit meinem verehrten Langenn alles pünktlich erfüllen werde, was ich in diesem Codezille verordne.

Mein edler Freund Hofrath Hase wird, wie es sich weiterhin in diesem Codezille zeigen wird, viele Mühwaltung um meine in diesem Codezille gemachten Verordnungen auszuführen haben, denn dieser mein erprobter Freund erhält auch das Geschäft, meiner Familie und meinen kurländischen Freunden die ihnen bestimmten Andenken zu übermachen, und so wiederhole ich die Bitte, daß mein Freund Hase den Rest meiner von mir hier oben angeführten kurländischen Einkünfte, welche mir gleich nach meinem Tode zu übermachen sind, liebevoll annehme . . . .

Nr. 17. Nun folgt die Bestimmung der 8000 Thlr. in königl. preuß. Staatspapieren, welche ich von meinen jährlichen Einkünften erspart habe, um Vermächtnisse machen zu können. In diesem Codezille habe ich schon Paragraph Nr. 6 über 3500 Thlr. . . .disponirt.

Gleich nach meinem Begräbnisse werden meiner geliebten Pflegetochter, Mathilde Haupt, 1000 Thlr. . . . als ihr Eigenthum überreicht. Mein geliebter Zögling, August Pappermann, erhält auch in der nehmlichen Stunde als sein Eigenthum 1000 Thlr. . . . Desgleichen werden meinem geliebten Zöglinge Theodor Pappermann auch am Tage nach meinem Begräbnisse 1000 Thlr. . . . als sein Eigenthum übergeben. Diese hier meinen drei Pflegekindern jedem bestimmten 1000 Thlr. . . . liegen schon jetzt in drei versiegelten Packeten mit der Adresse an einen jeden dieser mir Lieben in meinem Geldschranke aufgehoben.

Mein Diener, Wilhelm Gall, bekömmt, falls er bis zu meinem Tode in meinem Dienste bleibt, 500 Thlr. . . . Friederike Winkler bekömmt, wenn sie bis zu meinem Tode in meinem Dienste bleibt, 300 Thlr. . . . gleichen bekommt Maria Zeidler, die erst kurze Zeit in meinem Dienste ist, 100 Thlr. . . . So auch erhält meine Köchin, die an meinem Sterbetage in meinem Dienste ist, 100 Thlr. . . .


  1. 1771 hatte sich Elisa mit einem Herrn von der Recke auf Schloß Neuenburg in Kurland verheirathet, war von ihm geschieden worden, bezog aber Einkünfte von daher, siehe Elisa von der Recke, Bd. I.
  2. 1795 hatte Kaiserin Katharina Elisa die kurländische Arrende Pfalzgrafen verliehen.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/254&oldid=- (Version vom 18.10.2024)