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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Dritter Band.pdf/115

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und Gerbergasse verlegt. Er war von der Stadt erbaut worden, gehörte aber später der Fleischer-Innung und wurde 1881 abgetragen. Der für die Landfleischer bestimmte Schlachthof stand neben der Dammmühle, dort, wo sich jetzt der Durchgang nach der Kanalgasse befindet. Derselbe war 1571 erbaut und wurde 1873 abgebrochen[1].

Nicht weit vom städtischen Schlachthof befand sich der Gasthof zum goldnen Strauß, vielfach auch bloß „zum Strauß“ genannt. Derselbe wird 1675 erwähnt, hat aber schon vorher längere Zeit bestanden[2]. Er lag an der Gerbergasse, das daran stoßende, dazu gehörige Haus an der Hundsgasse (Palmstraße). Da er die Ecke bildete, trug er 1832 die Nr. 64 der Palmstraße, jetzt Gerbergasse Nr. 3. Das dazu gehörige Haus war 1754 vollständig niedergebrannt[3]. Im Jahre 1853 hörte der „Strauß“ auf Gasthaus zu sein, und das Privilegium wurde auf das vormals Calberlasche Grundstück in der großen Packhofstraße, das jetzige Hôtel Bellevue, übertragen[4].

Ein sehr altes, Jahrhunderte lang im landesherrlichen Besitz gewesenes Grundstück war der an der Palmstraße zwischen den Reichshallen und dem Hause Nr. 21 gelegene frühere Hoffischgarten. Nach Hasches Beschreibung Dresdens (S. 422) soll sich ein 1468 errichtetes Jägerhaus dort befunden haben, welches 1492 verschenkt worden sei, wobei man die dabei befindlichen Fischhälter zurückbehalten habe. (Vergl. auch Weck, Chronik von Dresden, S. 64.) Der Hoffischgarten soll danach gleichzeitig mit diesem Jägerhause angelegt und durch die zurückbehaltenen Fischhälter vergrößert worden sein. Weder die Errichtung dieses Jägerhauses noch die schenkungsweise Ueberlassung desselben an „einen alten getreuen Diener“, wie es bei Weck heißt, sind urkundlich nachzuweisen, und ebenso wenig finden sich Nachrichten über die Anlegung des Hoffischgartens selbst. Daß der letztere zu Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrhunderts entstanden ist, hat große Wahrscheinlichkeit für sich. Das Wohngebäude soll 1584 (allem Anschein nach an Stelle eines schon vorhandenen) erbaut worden sein und wird damals als neues Fischhaus bezeichnet[5]. Der Hoffischgarten diente zur Aufbewahrung der aus den Aemtern für die Hofhaltung eingelieferten, sowie der im Stadtgraben gefangenen Fische. Die Fischerei im Stadtgraben stand nämlich dem Landesherrn zu, da die Festung fiskalisch war. Zur Aufbewahrung der Fische dienten große Hälter, anfangs hölzerne Kästen, später ausgemauerte Gruben. Es werden Forellen-, Schmerlen-, Karpfen- und Hechtkästen erwähnt, die ziemlichen Umfang besaßen; der größte war 104 Ellen lang und 42 Ellen breit. Ferner werden genannt ein Welshaus und ein Seehundshaus, sowie Behältnisse für die Schildkröten, die für die landesherrliche Tafel gebraucht wurden[6]. An Gebäuden befanden sich im Hoffischgarten ein Wohnhaus für den Fischmeister, ein Waagehaus, ein Netzhaus, ein Pferdestall und ein Holzschuppen. Längs der Palmstraße war der Garten durch eine lange mit zwei Thoren versehene Mauer abgegrenzt. Das Wasser für die Fischhälter wurde zum größten Theile aus dem Mühlgraben abgeleitet und ging mittels des sogenannten Flößchens nach dem Hoffischgarten, doch erhielt er auch noch etwas Zufluß durch einen im Garten des Bartholomäihospitals befindlichen Quell. Die Klagen über die Verunreinigung des Mühlgrabens durch Waschhäuser, Färbereien und andere industrielle Anlagen sind schon im 17. Jahrhundert sehr häufig[7]. Die Verwaltung des Hoffischgartens war einem Fischmeister, der gewöhnlich als Hoffischer bezeichnet wird, übertragen, und ihm ein Fischknecht und ein Buttenträger, der die Fische nach dem Schlosse zu schaffen hatte, sowie ein Schreiber beigegeben[8]. Der Hoffischer stand zunächst unter dem Oberlandfischmeister und erhielt im 17. Jahrhundert als Besoldung jährlich 50 Gulden, ein Kleid aus der Tuchkammer und wöchentlich einen Thaler Kostgeld[9].

In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts beginnt der Hoffischgarten, früher ein sehr wichtiges Zubehör der Hofwirthschaft, immer mehr seine Bedeutung zu verlieren, da man zu dieser Zeit anfing, die zu den Aemtern gehörigen Fischereien zu verpachten, so daß immer weniger Fische an den Hoffischgarten eingeliefert wurden. Er wurde daher auch als entbehrlich nicht unter die laut der Verfassungsurkunde für die Hofhaltung vorbehaltenen Gebäude mit aufgenommen, sondern dem Finanzministerium überwiesen. Im Jahre 1864 wurden die Gebäude abgetragen und das Areal veräußert. Der völlige Durchbruch der Flemmingstraße über den ehemaligen Hoffischgarten erfolgte 1881, doch war die Straße von der Palmstraße her schon mehrere Jahre früher hergestellt worden.

Das neben dem Hoffischgarten befindliche sogenannte Fischhaus Kanalgasse Nr. 22 hat keinen Zusammenhang mit dem Hoffischgarten, sondern war ein Privathaus, welches im 17. Jahrhundert, etwa um 1650, von


  1. Richter, Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte Dresdens. Bd. 1. S. 24. 25, Bd. 2. S. 243.
  2. Die Gasthöfe etc. 1644 fg. Loc. 9835. Bl. 38.
  3. Den von der verw. Wittscheibin etc. Loc. 6186. Bl. 1 b.
  4. Rathsakten C. XLI. 119. Bl. 32.
  5. Rentcop. 1596. Bl. 821 b.
  6. Rep. XLII. Dresden 22 b. Bl. 16.
  7. Rep. XLII. Dresden 22 a. Bl. 16. 21. 27. 35. 53. – Rep. XLII. Dresden 17. Bl. 193.
  8. Rep. XLII. Dresden 3 a. Bl. 35 b.
  9. Rep. XLII. Dresden 19. Bl. 58 fg. 93. – Dresden 22 b. Bl. 42 fg. – I.11. Gen. 468.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 3 (1901 bis 1904). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1901 bis 1904, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Dritter_Band.pdf/115&oldid=- (Version vom 12.10.2024)