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Seite:Die geschichtliche Entwicklung des Thierschutzes.pdf/17

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schwer bewegten Zeit nicht Wunder nehmen kann, zunächst noch ohne Erfolg.

Mit dem Eintritte friedlicher Zeiten ward der Thierschutzsache wieder mehr Aufmerksamkeit zu Theil und im Jahre 1822 gelang es dem Mitgliede des englischen Unterhauses, Richard Martin, ein Gesetz zur Verhütung der Thierquälerei durchzubringen. Unter den deutschen Staaten war es das Königreich Sachsen, welches im Criminalgesetzbuch vom Jahre 1838 die erste Strafbestimmung gegen Thierquälerei aufnahm. Der Artikel 310 desselben bedroht: „Boshaftes oder muthwilliges Quälen von Thieren mit Gefängnissstrafe bis zu vier Wochen oder verhältnissmässiger Geldbusse.“

Hinsichtlich derjenigen Thierquälereien, welche durch diese gesetzliche Bestimmung nicht getroffen wurden, trat die Verordnung vom 31. Juli 1839 ergänzend ein, wonach Ausschreitungen bei der an sich erlaubten Benutzung der Thiere durch die Polizeibehörden bestraft werden sollten.

Im Königreich Preussen wurde der Erlass gesetzlicher Bestimmungen gegen Thierquälerei durch König Friedrich Wilhelm III. Selbst angeregt.

Die betreffende allerhöchte Kabinetsordre vom 22. März 1836 lautet:

„Die Regierung in Liegnitz erzählt in ihrem letzten Zeitungsblatte wieder einen Fall von Thierquälerei und bringt den Mangel gesetzlicher Strafbestimmungen für Vergehen dieser Art in Erinnerung. Sie erhalten hierbei eine Abschrift des betr. Passus zur Kenntnissnahme und näherer Erwägung in legislativer Hinsicht.

Berlin, den 22. März 1836.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Mühler und von Rochow.

Hierauf erstattete der Staats- und Justizminister von Kamptz ein ausführliches Votum, in dessen Folge auch in Preussen zwei Thierschutzparagraphen mit folgendem Wortlaute in das Strafgesetz aufgenommen wurden:

„Boshafte und muthwillige grausame Behandlung zahmer und wilder Thiere und zu ihrem Gebrauche unnöthige Misshandlungen derselben, sollen mit viertägiger bis sechswöchentlicher

Empfohlene Zitierweise:
Gustav Schaefer: Die geschichtliche Entwickelung des Thierschutzes. Verlag des Vereins zum Schutze der Thiere, Dresden 1889, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_geschichtliche_Entwicklung_des_Thierschutzes.pdf/17&oldid=- (Version vom 5.9.2024)