modifikationen, vorgänge und beziehungen, die ihm selbst oder den mit ihm verbundenen wörtern zu grunde liegen. Das verbum finitum vermag denn auch, soweit es das subjekt einschliesst, für sich allein einen satz zu bilden, z. b. imīm „Ich gehe fort“ (vgl. hierzu § 386–397). In der regel werden jedoch mit dem verbum finitum noch nähere bestimmungen verbunden, die teils unmittelbar die verbalperson oder den verbalinhalt treffen, wie das subjektswort, das objektswort, das prädidikatsnomen bezw. pronomen sowie alle adverbialen bestimmungen des prädikats, teils diese unmittelbaren bestimmungen wiederum näher bestimmen, wie die attribute.
Somit gliedert sich dieser dem einfachen satze gewidmete abschnitt in drei kapitel.
Das erste enthält die lehre vom verbum finitum; das zweite behandelt dessen unmittelbare, das dritte dessen mittelbare bestimmungen.
§ 514. Beim verbum finitum ist der verbalinhalt und die verbalperson zu unterscheiden. Letztere findet nicht immer einen genügend deutlichen ausdruck durch eine besondere endung und verlangt daher häufig eine ergänzung durch ein besonderes subjektswort (vgl. § 386–402). Dieses ist jedoch nicht die unvermeidliche folge einer nur unvollkommenen subjektsandeutung, wie sich aus den §§ 393. 394. 397 und 399 ergiebt.
§ 515. Hinsichtlich der stellung des finiten verbs ist folgendes zu bemerken:
- a) im bejahenden behauptungssatze steht das verbum finitum an der spitze des satzes, falls nicht eine verbalpartikel (vgl. II 62) vorausgeht (s. § 516);
- b) im verneinenden behauptungssätze folgt das verbum finitum unmittelbar der satzeröffnenden negationspartikel (s. § 517);
Franz Nikolaus Finck: Die araner mundart. N. G. Elwert’sche Verlagsbuchhandlung, Marburg 1899, Seite 205. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_araner_mundart.djvu/221&oldid=- (Version vom 31.7.2018)