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Seite:Die Kirche und Die Juden.djvu/45

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werden, tragen wir euch auf, daß ihr euch wohlwollend und gnädig erweiset und nicht gestattet, daß sie in Zukunft aus diesen und anderen erfundenen Motiven belästigt werden.“

Es sind die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands, an welche diese Worte des Papstes gerichtet sind. Die Worte sind auch nicht ungehört verhallt, wie wir aus einem Schreiben ersehen, das von dem Erzbischof von Mainz an die Juden in Frankfurt a. M. im Jahre 1303 gerichtet wurde, und mit den Worten beginnt: „Gerhard, von Gottes Gnaden Erzbischof des heiligen Stuhles von Mainz, Erzkanzler des heiligen römischen Reiches in Germanien, der ihm geliebten Judengemeinde in Frankfurt Gruß und alles Gute.“[1]

Vom 10. bis 12. Mai 1267 waren in Wien sechzehn Bischöfe zu einem Concil versammelt, worunter auch die Bischöfe Petrus von Passau, Konrad von Freising, Leo von Regensburg sich befanden. Dieselben beschäftigten sich auch mit den Juden, die von dem Herzog Friedrich dem Streitbaren auffallend begünstigt wurden. Es wurden die alten Satzungen erneuert, daß die Juden zu keinen öffentlichen Ämtern zugelassen werden dürfen, und wenn sie auf ungebührlichem Wucher betreten werden, soll ihnen die Gemeinschaft mit den Christen so lange entzogen sein, bis sie die Wucherzinsen wieder zurückerstattet haben. Am heiligen Karfreitag sollen die Juden nicht ausgehen, und, wenn das allerheiligste Sakrament vorübergetragen wird, sollen sie sich in ihre Wohnungen zurückziehen.

Wie viele Ausschreitungen gegen die Juden wären hintangehalten, wie viele Mißhandlungen derselben wären verhütet worden, wenn die Juden diese gutgemeinten Vorsichtsmaßregeln stets beachtet hätten.

Als die Juden in Frankreich unter dem Beifalle der christlichen Bevölkerung von den Pastorels abgeschlachtet wurden, war es der Papst Johann XXII., der am 19.Juni 1320 diesem gottlosen Treiben entgegentrat, indem er die französische Regierung zum Schutze der Unterdrückten und Verfolgten aufforderte und scharfe Strafen gegen diejenigen Christen aussprach, welche unter dem Vorwande des Kreuzzuges raubten und mordeten. Und als später die Pest ausbrach, und in Frankreich und Deutschland auf das Gerücht hin, die Juden hätten die Brunnen vergiftet, dieselben auf das heftigste verfolgt wurden, da war es Papst Klemens VI., welcher in einem Schreiben aus Avignon vom 4. Juli 1348 die Juden in Schutz nahm und den albernen Wahn der Brunnenvergiftung ernstlich bekämpfte. Als Unverstand deswegen den Papst tadelte, wies Klemens die unsinnigen Schreier in noch stärkeren Ausdrücken zurecht und drohte ihnen mit Bann und Interdikt. Wie erhaben der Papst über die Vorurteile jener Zeit dastand, dürfte aus der einzigen Thatsache zu entnehmen sein, daß er zur Bekämpfung der Pest ein großes Feuer anzünden ließ, welches die Luft von den ansteckenden Miasmen reinigen sollte, und überhaupt die Ärzte unterstützte, welche mit natürlichen Mitteln die Verbreitung der Pest zu verhindern suchten.

Wir haben erzählt, wie in Deggendorf wegen Verunehrung einer heiligen Hostie, aus welcher Blut geflossen sein sollte, die Juden in


  1. Histor. polit. Blätter, Bd. 69, Heft 10, S. 771 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Frank: Die Kirche und die Juden. Manz, Regensburg 1893, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Kirche_und_Die_Juden.djvu/45&oldid=- (Version vom 31.7.2018)