Staatsbürger-Zeitung sich gefällt. Ich darf übrigens nicht unterlassen, beizufügen, daß in München, als man die katholischen Vereine daselbst mit der Komödie des Lorbeerkranzes in Verbindung bringen wollte, der Landtags-Abgeordnete Professor Dr. Sickenberger im Volksverein St. Ludwig unter stürmischem Beifall der Versammlung entschieden Verwahrung dagegen einlegte. Wie lautet nun das Gutachten, das Dr. Lueger in der Ritualmordfrage abgegeben hat? Er sagt: „Ein Blutritus widerspricht den mosaischen Lehren, wie sie in der Bibel enthalten sind. Ich habe daher immer daran gezweifelt, daß es Ritualmorde giebt, die letzten Fälle in Ungarn, Deutschland und in meinem Vaterlande Österreich haben mir jedoch die Überzeugung beigebracht, daß mindestens eine Sekte der Juden existiert, welche dem Blutritus huldigt, und ich halte es für die Pflicht aller Regierungen, die Angelegenheit zu untersuchen und klar zu stellen.“
Was von der Annahme einer solchen Sekte zu halten ist, habe ich bereits weitläufig auseinandergesetzt, und ich bin fest überzeugt, daß H. Dr. Lueger ein hohes Alter erreichen müßte, wenn er es erleben wollte, daß irgend eine Regierung ihm den Gefallen erzeigte und die gewünschte Untersuchung anstellte. Eine jede Regierung würde sich einfach lächerlich machen, wenn sie das thun wollte, wie man auch im Auslande, in England, Frankreich, Amerika darüber lachen wird, daß der Oberbürgermeister der alten Kaiserstadt Wien im Ernste einen solchen Vorschlag machen konnte. Es ist übrigens auch gar nicht mehr nötig, daß von irgend welcher Regierung eine Untersuchung angestellt wird, um die Sekte zu entdecken, welche den jüdischen Ritualmord lehrt und übt, denn diese Sekte und ihr Oberhaupt sind bereits bekannt, wie der Nachfolger Dr. Lueger im Leichenzuge des Ritualmord-Aberglaubens uns belehrt.
Als Nachfolger Dr. Luegers in diesem Leichenzuge wird uns nämlich von der Staatsbürger-Zeitung (Sammelgut. S. 56) ein technischer Beamter und „alter Judenforscher“ vorgestellt. Dieser bezeichnet uns als die Sekte, welche den jüdischen Ritualmord lehrt und übt, die Mitglieder der beiden Stämme Juda und Levi. Er nennt dieselben Hebräer und sagt von ihnen, sie seien das seit Urzeiten in den Kulturstaaten schmarotzende, herumwuchernde und schachernde, feige und feile, verlogene und betrügerische, tückisch grausame, häßliche und
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/87&oldid=- (Version vom 31.7.2018)