daß die religiösen Pascha-Vorschriften von äußerster Wichtigkeit seien, und man auch nicht eine außer acht lassen dürfe, daß, während die Frauen ihren Arbeiten oblägen, die Männer die Mazzen bereiten, welche „eine so skrupulöse Sorgfalt erheischen“. Der Autor nennt das Wort Blut hier nicht, aber die „skrupulöse Sorgfalt“ und die Entfernung der gesprächigen Frauen paßt ohne Zweifel zu den Ergebnissen des Trienter Prozesses und anderen Mitteilungen, die wir kennen lernten.“ (a. a. O. S. 102.)
Die Ergebnisse des Trienter Prozesses nach dieser Seite hin sind in dem Geständnisse enthalten, das Moses der Alte mit den Worten abgelegt hat: „Nach dem Gesetze Mosis mußte damals jeder Familienvater mit dem Blute eines makellosen Lammes die Thürschwelle besprengen, und jetzt gebrauche man statt dessen das Blut des Christenknaben, das man in dargelegter Weise trinke. Im Exodus (12, 7) steht freilich, daß man an die Thürpfosten und Schwellen Blut des Lammes streiche und dies auf immer beobachte; indes thun die Juden dies jetzt nicht mehr, indem sie sagen, diese Ceremonien könne man außerhalb Palästinas nicht beobachten; die Orthodoxen, die Observanten befolgen dafür die rabbinische Grille, Christenblut zu genießen. Moses sagte auch, das Blut eines männlichen, nicht siebenjährigen Christen sei notwendig, das eines Weibes sei nicht gut, auch das Blut durch Aderlaß sei nicht gut, sondern der Knabe müsse gepeinigt und gemartert werden und in der Marter sterben, denn Jesus sei ein Mann gewesen und in Schmerz und Schmach am Kreuze gestorben. Gefragt, wo dies alles in jüdischen Schriften stehe und wer es eingesetzt habe, antwortete Moses: Geschriebenes darüber hätten die Juden nichts, aber es werde so bei den Gelehrten und Gesetzeskundigen gesagt und durch mündliche Überlieferung fortgepflanzt. Gefragt, wie viele bei solcher Marter nach jüdischem Gesetz gegenwärtig sein könnten, sagte er, daß nach dem Rat der Lehrer Weiber und Kinder unter dreizehn Jahren nicht gegenwärtig sein, noch es wissen sollen, da sie leicht und oberflächlich seien, und das Geheimnis nicht bewahren könnten.“ (a. a. O. S. 79.)
Sehr schön stimmen mit diesen Bekenntnissen die Enthüllungen überein, die der berühmte Exrabbiner Moldawo nach dem Berichte Dr. Rohlings gemacht hat. „Ich veröffentliche Geheimnisse,“ sagt
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/6&oldid=- (Version vom 31.7.2018)