1. Das neu aufgelegte alte Märchen von der Geheimlehre des jüdischen Blutgenusses.
Ohne es vielleicht zu wollen, müssen alle, welche dem christlichen Aberglauben vom jüdischen Ritualmord in geheimen Sekten, jüdischen Volkskreisen, einzelnen Judengemeinden ein letztes Versteck gewähren wollen, sich auf den Standpunkt Dr. Rohlings stellen, welcher den jüdischen Ritualmord wohl für eine religiöse Institution der Juden hält, aber von derselben behauptet, daß sie auf einer „Geheimlehre“ beruht. In seiner Schrift „Meine Antworten an die Rabbiner“ – Prag. Druck und Verlag von Zeman & Comp. 1883. 2. Aufl. – sagt derselbe: „Die ungarischen Juden sammeln jetzt Gutachten, ob im Talmud ritueller Mord gestattet werde. Ich schließe mich mit dem Votum an, daß im Talmud davon nichts Sicheres steht, aber laut dem Zeugnis der Geschichte ist die schauerliche Sache eine mündliche Geheimlehre, die oft befolgt worden ist. Ich kann auch dies auf Verlangen amtseidlich erhärten.“ (S. 11.) Und an einer anderen Stelle sagt er: „ Ich schließe mit dem wiederholten Bemerken, daß keineswegs alle Juden um das Blutgeheimnis wissen, daß viele Juden sich sogar mit Entsetzen davon abwenden, und frei, nach den Ideen des Rationalismus erzogen, es förmlich unfaßbar finden, wie ihre Observanten je derlei ausbrüten konnten. Dies alles habe ich gesagt und überdies deutlich angezeigt, daß auch viele Observanten mit Blut gespeist werden, ohne es zu wissen. Man darf deshalb gegen die Juden im allgemeinen keine Anklage erheben, die bloß die Eingeweihten angeht, und niemals wegen dieser Sache eine specielle Bestrafung am Leben fordern, als nur solche, welche thatsächlich überwiesen werden. Aber andererseits weiß man ja gar nicht, wo und wie eine Stadt mit „Eingeweihten“ gesegnet ist, und darum ist, weil die rabbinische Blutlehre unleugbar existiert, für die Christen doppelte Wachsamkeit am Platz und mindestens die Forderung gesetzlicher Einschränkungen der Juden, auch auf Grund dieser Blutlehre um so motivierter, als ja in unseren Tagen die ungefährliche Ausführung der rabbinischen Ideen weitaus leichter ist, als in alten Zeiten. Dies sollte man umso ernster bedenken, als selbst die Archives israélites (30. März 1882), das Organ der bizarren Reformjuden, nachdrücklich einprägen,
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/5&oldid=- (Version vom 31.7.2018)