Der jüdische Adel, die Feldherren, Staatsmänner gehörten zur Partei der Sadducäer, bei welchen die Vaterlandsliebe die erste, die Religion die zweite Stelle einnahm. Sie behaupteten, daß bloß jene religiösen Gesetze beobachtet werden müßten, welche in der Heiligen Schrift klar und deutlich enthalten seien, während die anderen, die auf mündlicher Überlieferung beruhten, oder erst später eingeführt worden seien, einen untergeordneten Wert hätten und keine unverbrüchliche Heilighaltung beanspruchen könnten. Weil die Sadducäer glaubten, daß der Mensch schon in diesem Leben für sein Thun und Lassen den gebührenden Lohn und die entsprechende Strafe empfange, und man darum nicht nötig habe, die ausgleichende Gerechtigkeit erst im Jenseits nach dem Tode zu erwarten, wurde ihnen wohl mit Recht nachgesagt, daß sie nicht an die Auferstehung der Toten glaubten. Die Zwistigkeiten zwischen den Parteien der Pharisäer und Sadducäer waren für das jüdische Volk die Quelle vieler Leiden.
Zwillingsbrüder der Sadducäer hat man die Karäer genannt, deren Stifter, Anan, im 8. Jahrhundert lebte. Der Name Karäer (Schriftbekenner) soll anzeigen, daß sie bloß die Heilige Schrift als Richtschnur ihres Glaubens und ihres religiösen Lebens anerkennen. Den Talmud, dessen Anhänger sie Rabbaniten nennen, verwerfen sie, und sagten sich von den Rabbaniten vollständig los. Sie gehen keine Ehe mit denselben ein, nehmen an ihren Tafeln nicht teil, ja sie vermeiden es, am Sabbat das Haus eines Rabbaniten nur zu betreten. In Kahiro, in der Krim, in Polen giebt es noch Anhänger dieser Sekte; in Galizien sollen noch etwa dreihundert karäische Familien wohnen, die sich ehrlich vom Ackerbau ernähren.
Aus der Sekte der Karäer sonderten sich fünf kleinere Sekten ab, die entweder den Fleisch- und Weingenuß untersagten, oder den Sabbat anders als die Rabbaniten feierten, oder lehrten, daß Gott zuerst einen Engel, und dieser dann die Welt erschaffen habe, oder daß die Speisegesetze nach der Zerstörung des Tempels zu Jerusalem nicht mehr verbindlich seien. Die feindselige Gesinnung, die zwischen den Rabbaniten und Karäern herrscht, offenbarte sich besonders damals, als ein Rabbanite, Joseph Alkabri, am Ende des 11. Jahrhunderts Günstling des Königs Alfons VI. von Castilien war, und als solcher die Karäer verfolgte. Er gestattete ihnen bloß eine einzige
Friedrich Frank: Nachträge zu „Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit“. Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz Buch- und Kunstdruckerei A.-G. München-Regensburg, Regensburg 1902, Seite 32. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Ritualmord_vor_den_Gerichtsh%C3%B6fen_(1902).djvu/32&oldid=- (Version vom 31.7.2018)