hin erfolgte, welche durch die Folter erwirkt wurden. Aber wie konnte man dazu kommen, Anklage auf Zauberei gegen Hunderttausende zu erheben, wenn bei dieser Anklage gar keine thatsächliche Grundlage vorhanden gewesen?
Im ganzen Volke war Jahrhunderte lang der Hexenglaube verbreitet, überall lebte die Überzeugung, daß es Personen gebe, die mit finstern Kräften, mit bösen Geistern, mit dem Satan in Verbindung stehen.
Auch haben manche sich freiwillig angeklagt, Zauberei getrieben zu haben; sie machten diese Geständnisse aus Gewissensnot und um von dem finstern Bann, der auf ihnen lastete, frei zu werden.
Wie kam nun diese Vorstellung von Zauberei in unser Volk und in die Christenheit?
Manche Bearbeiter der Geschichte von den Hexenprozessen suchen den Glauben der Deutschen an Zauberei aus dem Orient und von Römern und Griechen herzuleiten: von den Römern soll er den germanischen Völkern zugeflossen sein. Allerdings fand sich auch im Altertum ein ausgebildetes System des Zauberglaubens und fast alle Völker können dergleichen Sagen in Menge aufweisen. Aber es ist für Deutschland nicht nötig, auf den Orient und das
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 210. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/208&oldid=- (Version vom 31.7.2018)