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Achter Abschnitt.
Zur Erklärung.
Wie ist es möglich gewesen, daß Hunderttausende unglücklicher Menschen von den Gerichten als Zauberer und Hexen verurteilt und hingerichtet wurden? Diese Frage wurde seit dem Verschwinden der Hexenprozesse vielfach aufgeworfen und sehr verschieden beantwortet. Manche waren der Ansicht, es sei lediglich die Anwendung der Folter, welche den Hexenglauben und die Geständnisse der als Hexen Verurteilten erzeugt habe.[1] Andre geben zu, daß manche der Angeklagten sich selbst für schuldig gehalten haben; allein sie seien in Selbsttäuschung befangen oder betrogen gewesen.
Nun ist allerdings unzweifelhaft, daß ein großer Teil der Verurteilungen wegen Zauberei auf Geständnisse
- ↑ So namentlich C. G. v. Wächter, in seinem Werke: Beiträge zur Deutschen Geschichte, insbesondere zur Geschichte des Deutschen Strafrechts (Tüb. 1845), welchem im übrigen die gegenwärtige Darstellung sich meist anschließt.
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Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/207&oldid=- (Version vom 31.7.2018)
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/207&oldid=- (Version vom 31.7.2018)