acht Monaten 65 Personen wegen Hexerei hingerichtet.
In der Reichsstadt Nördlingen beschloß der Rat im Jahr 1590 nun einmal die Hexen mit Stumpf und Stiel auszurotten. Man begann, die Verdächtigen zu suchen, und der Erfolg war, daß in der kleinen Stadt 32 Personen hingerichtet wurden. Eine der namhaftesten war Rebekka Lemp, die Frau des Zahlmeisters Peter Lemp; sie wurde, in Abwesenheit ihres Mannes, auf die durch die Folter erpreßten Angaben andrer Angeklagten hin im April 1590 verhaftet. Mit blutendem Herzen hatten es die Kinder mit angesehen, wie die liebe Mutter gepackt und in den schrecklichen Turm abgeführt wurde. Dahin schickten sie ihr nicht lange nachher folgenden Trostbrief zu: „Unsern freundlichen, kindlichen Gruß, herzliebe Mutter! Wir lassen dich grüßen, daß wir wohlauf sind. So hast du uns auch entboten, daß du wohlauf seiest, und wir vermeinen, der Vater wird heute, will’s Gott, auch kommen. So wollen wir dich’s wissen lassen, wann er kommt, der allmächtige Gott verleihe dir seine Gnade und heiligen Geist, daß du, Gott woll, wieder mit Freuden und gesundem Leib zu uns kommst. Gott woll, Amen.
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/180&oldid=- (Version vom 31.7.2018)