den Menschen nicht unrecht verurteilen, sondern einzig wegen der Missethat, die er beging. Ihr aller Antlitz soll unbedeckt sein, zum Wahrzeichen, daß sie kein Recht mit Unrecht bedeckt haben, noch bedecken wollen. Sie sollen auch alle bloße Hände haben, zum Zeichen, daß sie kein Werk an und unter sich haben, sondern die Leute nur verurteilen um die Missethat, und daß man die Bösen von den Guten sondert; denn man verurteilt billig einen Dieb und andre wegen Unthat. Sie sollen Mäntelein auf ihren Schultern haben. Diese bedeuten die warme Liebe, recht zu richten, die sie haben sollen; denn so wie der Mantel alle andre Kleider oder den Leib bedeckt, also soll ihre Liebe die Gerechtigkeit bedecken. Sie sollen auch darum die Mäntel auf den Schultern haben, damit sie (anzeigen, daß) sie dem Guten Liebe beweisen, wie der Vater dem Kinde. Sie sollen ferner weder Waffen bei sich führen, noch Harnisch, damit sich niemand vor ihnen zu fürchten brauche, und weil sie in des Kaisers oder Königs und in des Reichs Frieden begriffen sind. Sie sollen endlich auch ohne allen Zorn und nüchtern sein, damit die Trunkenheit sie nicht zu ungerechten Urteilen verleite; denn Trunkenheit macht viel Bosheit.“ – Indes steht
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 76. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/074&oldid=- (Version vom 31.7.2018)