daß dort seit Anfang des 13. Jahrhunderts ein Rittergeschlecht blühte. Im Jahr 1399 hatten die Ritter von Vilbel ihre Burg befestigt und wußten von da aus Zoll und Weggeld zu erpressen und die Gegend unsicher zu machen, bis die Stadt Frankfurt mit ihren Verbündeten das Schloß eroberte und zerstörte. Doch wurde es wieder aufgebaut, und nun erscheinen die Herren von Vilbel als gefürchtete Wegelagerer, die bald da, bald dort einen wehrlosen Kaufmann berauben. Ein Bechtram von Vilbel, „ein kühner, unruhiger Mann“, wurde wegen seiner Räubereien, die er auf offner Straße verübte, von den Söldnern der Stadt Frankfurt endlich mit seinen zwei Knappen gefangen genommen und folgenden Tages, am 27. August 1420, hingerichtet. „Auf der sogenannten Schütt vor dem Bockenheimer Thore war ein schwarzes Tuch hingebreitet, ein Kruzifix, zwei Lichter, Totenbahre und Sarg standen zur Seite. Dieses betrachtend und ohne sich die Augen verbinden zu lassen, wird Bechtram enthauptet. Die beiden Knappen wurden an gewöhnlicher Richtstätte hingerichtet.“ Aber die Fehden und Gewaltthaten hatten ihren Fortgang. In einer solchen Fehde eines Hans Walbrunn gegen die Stadt Friedberg
Oskar Wächter: Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland. W. Spemann, Stuttgart 1882, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Vehmgerichte_und_Hexenprozesse_in_Deutschland_W%C3%A4chter.djvu/010&oldid=- (Version vom 31.7.2018)