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Seite:De Schachzabel Spiel (Köbel).djvu/29

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     Darbey man mer nit mercken kan /
     Dann das eyn Richter schon soll han
Vor augen alle billichkeit /
Jn zieret wol die gerechtigkeit.



EIn Ritter soll sein kün vnd frech
Jn mannlich gmüt / auch bharren kech.
     Da mercken hie was ich eüch meld /
     Wann er stat auff seim rechten veld
Da er zuom ersten gstellet wart /
So hat er schlyms sein erst außfart /
     Wann er mag nimmer fürbas kommen /
     Dans dritt veld ist jm für genommen.
Vnd wenn er dann an mitten stat /
Wie vns die ler berichtet hat /
     So ist sein außsprungk ytel frey /
     Dann / er / so hat acht veld / hiebey
Man mercken soll gleich recht vnd eben
Das er nit sparen soll sein leben
     Vons heylgen gmeynen nuotzes willen
     Soll er alß vnrecht helffen stillen.

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Mennel: Schachzabel Spiel. Oppenheim 1520, Seite 15r. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Schachzabel_Spiel_(K%C3%B6bel).djvu/29&oldid=- (Version vom 31.7.2018)