Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen: Deß Weltberuffenen Simplicissimi Pralerey und Gepräng mit seinem Teutschen Michel | |
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Brieve / daß hüt zwischen der Ehrwürdigen Pfaffheit zu N und der ehrbaren Gemeind zu N: nachfolgende Rachtung getroffen worden / etc. mit Bitt / der Richter wolle seiner beywohnenden Weißheit nach erkennen / daß Kläger durch dise Wort von ihne Beklagten weder geschimpffet noch gescholten worden / wie es dann auch in Warheit so böß nit gemeinet gewesen sey.
Hierauff fiele der Bescheid / wann Beklagter bey seinem Gewissen / Treuen und Glauben behalten könnte / daß die vermeintlich schänd und ehrenrührige Wort von ihme nicht der Mainung / Klägern verächtlich zubeschimpffen: sondern nach Art und in keinem andern Verstand / als wie ihr erläutertes Alterthumb mit sich bringt / außgesprochen worden; würde er zwar von der Anklag ledig erkandt / gleichwol aber darvor gehalten / daß er in Betracht- oder Beobachtung deß Gebotts der Christlichen Liebe / welches wil / daß wir über unsers Nächsten: wie über unser eigen Ungefäll trauren und Mitleyden tragen sollen / zu wenig gethan.
Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen: Deß Weltberuffenen Simplicissimi Pralerey und Gepräng mit seinem Teutschen Michel. o.A., Nürnberg 1673, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De%C3%9F_Weltberuffenen_Simplicissimi_Pralerey_und_Gepr%C3%A4ng_mit_seinem_Teutschen_Michel.djvu/100&oldid=- (Version vom 31.7.2018)