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Seite:Bertha von Suttner – Die Waffen nieder! (Band 1).djvu/205

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Politik?“ Äußere und innere Rohheit ist es – staatskluge Schildbürgerei – internationale Barbarei – – –


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Mit solcher Bestimmtheit faßte ich wohl damals die Ereignisse noch nicht in diesem Lichte auf. Nur momentan erwachten mir derlei Zweifel, und dann gab ich mir Mühe, dieselben zu verscheuchen. Ich versuchte, mir einzureden, daß das geheimnisvolle Ding „Staatsraison“ genannt, ein über alle Privat- und namentlich über meine kleine Vernunft erhabenes, das Leben der Staaten bedingendes Prinzip sei, und eifrig studierte ich in der Geschichte Schleswig-Holsteins nach, um einen Begriff von dem „historischen Recht“ zu erlangen, zu dessen Wahrung der gegenwärtige Prozeß geführt ward.

Da fand ich denn, daß der fragliche Landstrich schon im Jahre 1027 an Dänemark abgetreten worden war. Also haben eigentlich die Dänen recht; sie sind die legitimen Könige des Landes …

Nun aber, zweihundert Jahre später, wird das Land einer jüngeren Linie des Königshauses zugeteilt und gilt nur noch als ein dänisches Fahnenlehen. 1326 wird Schleswig dem Grafen Gerhard von Holstein überlassen und die „Waldemarsche Konstitution“[WS 1] verbrieft, daß „es nie wieder mit Dänemark so verbunden werden soll, daß ein Herr sei.“ Ah so, dann ist das Recht doch auf Seite der Verbündeten: wir kämpfen für die „Waldemarsche Konstitution“. Das ist wohl

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage:
Empfohlene Zitierweise:
Bertha von Suttner: Die Waffen nieder!. Dresden/Leipzig: E. Pierson’s Verlag, 1899, Band 1, Seite 200. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Bertha_von_Suttner_%E2%80%93_Die_Waffen_nieder!_(Band_1).djvu/205&oldid=- (Version vom 31.7.2018)